Rechtsprechung
AG Lemgo, 23.02.2011 - 20 C 403/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht, Kegelbahn, anspruchsausschließendes Mitverschulden
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 823 Abs. 1
Verkehrssicherungspflicht, Kegelbahn, anspruchsausschließendes Mitverschulden - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ein Schadensersatzanspruch gegen den Betreiber einer Kegelbahn bei Eigenverschulden bzgl. einer beim Kegeln zugezogenen Verletzung durch eine im Rücklauf befindliche Kugel wird nicht begründet; Schadensersatzanspruch gegen den Betreiber einer Kegelbahn bei leichfertigen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Ein Schadensersatzanspruch gegen den Betreiber einer Kegelbahn bei Eigenverschulden bzgl. einer beim Kegeln zugezogenen Verletzung durch eine im Rücklauf befindliche Kugel wird nicht begründet; Schadensersatzanspruch gegen den Betreiber einer Kegelbahn bei leichfertigen ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zur Haftung des Kegelbahnbetreibers bei einer Verletzung (Update)
Verfahrensgang
- AG Lemgo, 23.02.2011 - 20 C 403/10
- LG Detmold, 27.04.2011 - 10 S 47/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05
Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche
Auszug aus AG Lemgo, 23.02.2011 - 20 C 403/10
Derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage für Dritte schafft oder andauern lässt, hat Rücksicht auf diese Gefährdung zu nehmen und deshalb die allgemeine Rechtspflicht, diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich und zumutbar sind, um die Schädigung Dritter möglichst zu verhindern (sog. allgemeine Verkehrssicherungspflicht, vgl. BGH NJW 2007, S. 762).