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   AG Lennestadt, 11.01.2021 - 3 C 232/20   

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https://dejure.org/2021,11347
AG Lennestadt, 11.01.2021 - 3 C 232/20 (https://dejure.org/2021,11347)
AG Lennestadt, Entscheidung vom 11.01.2021 - 3 C 232/20 (https://dejure.org/2021,11347)
AG Lennestadt, Entscheidung vom 11. Januar 2021 - 3 C 232/20 (https://dejure.org/2021,11347)
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  • EuGH, 21.09.2021 - C-30/21

    Nemzeti Útdíjfizetési Szolgáltató - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der

    Auszug aus AG Lennestadt, 11.01.2021 - 3 C 232/20
    In dem Rechtsstreit Nemzeti Útdíjfizetési Szolgáltató Zrt., Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs AG gegen NW hat das Amtsgericht Lennestadt am 11.01.2021 [OMISSIS] DE VORABENTSCHEIDUNGSERSUCHEN VOM 11.1.2021 ­ RECHTSSACHE C-30/21 2 Anonymisierte Fassung beschlossen: Das Verfahren wird ausgesetzt.

    VORABENTSCHEIDUNGSERSUCHEN VOM 11.1.2021 ­ RECHTSSACHE C-30/21 4 Anonymisierte Fassung C) Streitgegenständliche Forderung Der Beklagte ist Halter des Fahrzeugs mit dem deutschen amtlichen Kennzeichen [OMISSIS].

  • EuGH, 14.10.1976 - 29/76

    LTU / Eurocontrol

    Auszug aus AG Lennestadt, 11.01.2021 - 3 C 232/20
    Der Begriff der Zivil- und Handelssache ist unter Berücksichtigung der Ziele und der Systematik der EuGVVO sowie der allgemeinen Rechtsgrundsätze auszulegen, die sich aus der Gesamtheit der innerstaatlichen Rechtsordnungen ergeben (EuGH, Urteil vom 14.10.1976, LTU Lufttransportunternehmen GmbH & Co. KG/Eurocontrol, 29/76, ECLI:EU:C:1976:137; EuGH, Urteil vom 11.06.2015, Fahnenbrock u. a., C-226/13, C-245/13 und C-247/13, EU:C:2015:383, Rn. 35).
  • EuGH - C-247/13 (anhängig)

    Reznicek

    Auszug aus AG Lennestadt, 11.01.2021 - 3 C 232/20
    Der Begriff der Zivil- und Handelssache ist unter Berücksichtigung der Ziele und der Systematik der EuGVVO sowie der allgemeinen Rechtsgrundsätze auszulegen, die sich aus der Gesamtheit der innerstaatlichen Rechtsordnungen ergeben (EuGH, Urteil vom 14.10.1976, LTU Lufttransportunternehmen GmbH & Co. KG/Eurocontrol, 29/76, ECLI:EU:C:1976:137; EuGH, Urteil vom 11.06.2015, Fahnenbrock u. a., C-226/13, C-245/13 und C-247/13, EU:C:2015:383, Rn. 35).
  • EuGH, 09.03.2017 - C-551/15

    Pula Parking - Parkgebühren EU-weit vollstreckbar

    Auszug aus AG Lennestadt, 11.01.2021 - 3 C 232/20
    In einem ebenfalls im weitesten Sinne mit dem Straßenverkehr zusammenhängenden Verfahren hat der Europäische Gerichtshof bereits entschieden, dass ein Zwangsvollstreckungsverfahren, das von einer im Eigentum einer Gebietskörperschaft stehenden Gesellschaft zur Beitreibung einer nicht beglichenen und keinen Strafcharakter aufweisenden, sondern lediglich das Entgelt für eine erbrachte Leistung darstellenden Gebühr für die Nutzung eines öffentlichen Parkplatzes, mit dessen Betrieb diese Gesellschaft von der Gebietskörperschaft betraut wurde, gegen eine natürliche Person mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat eingeleitet wird, in den Anwendungsbereich der EuGVVO fällt (EuGH, Urteil vom 09.03.2017, Pula Parking d.o.o./Tederahn, C-551/15, ECLI:EU:C:2017:193).
  • EuGH, 11.06.2015 - C-226/13

    Die in Deutschland von Privatpersonen erhobenen Klagen gegen den griechischen

    Auszug aus AG Lennestadt, 11.01.2021 - 3 C 232/20
    Der Begriff der Zivil- und Handelssache ist unter Berücksichtigung der Ziele und der Systematik der EuGVVO sowie der allgemeinen Rechtsgrundsätze auszulegen, die sich aus der Gesamtheit der innerstaatlichen Rechtsordnungen ergeben (EuGH, Urteil vom 14.10.1976, LTU Lufttransportunternehmen GmbH & Co. KG/Eurocontrol, 29/76, ECLI:EU:C:1976:137; EuGH, Urteil vom 11.06.2015, Fahnenbrock u. a., C-226/13, C-245/13 und C-247/13, EU:C:2015:383, Rn. 35).
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