Rechtsprechung
AG Leonberg, 08.06.2006 - 2 C 130/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
Rechtsberatungsgesetz, UE-Tarif Zustellung/Abholung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.09.2005 - VI ZR 251/04
Geltendmachung abgetretener Forderungen durch ein Mietwagenunternehmen
Auszug aus AG Leonberg, 08.06.2006 - 2 C 130/06
Bei dieser Sachlage stellt sich die Geltendmachung des (restlichen) Mietpreises auf Grund der Sicherungsabtretung nicht als Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit des Unfall-geschädigten dar, sondern als eigens der Klägerin, da es ihr darum geht die durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen, weswegen ein Verstoß gegen Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz nicht vorliegt (vgl. BGH DAR 2006, 14 ff).