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AG Leonberg, 10.11.2017 - 7 C 110/17 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
Auszug aus AG Leonberg, 10.11.2017 - 7 C 110/17
Netch $ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB kann der Geschädigte vom Schädiger als edordertichern Hersk.,t-, lungsaufwand den Ersatz der Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschiaftlich v,errrrmtttfii'enxbnder Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und nohuendig hatten dürfte' Von mehreren auf dem örtlich relevanten MarK erhältlichen Tarifen für die Anmielung eines verglerichbaren frsatzfahzeugs kann der Geschädigte grundsätzlich nur Oen gulsiigeren trrtiertt preis ersetzt verlangen (BGH NJW 2008, 1519).