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   AG Leutkirch, 03.05.2013 - 2 C 53/13   

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AG Leutkirch, 03.05.2013 - 2 C 53/13 (https://dejure.org/2013,52800)
AG Leutkirch, Entscheidung vom 03.05.2013 - 2 C 53/13 (https://dejure.org/2013,52800)
AG Leutkirch, Entscheidung vom 03. Mai 2013 - 2 C 53/13 (https://dejure.org/2013,52800)
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  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus AG Leutkirch, 03.05.2013 - 2 C 53/13
    Die Beklagte kann nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil v. 09.03.2005, Az.: 8 ZR 5704 = NJW 2005, 1499; KG Berlin, Urteil v. 22.03.2010, Az.: 8 U 142/09 = BeckRS 2010, 8460) die Nebenkostenvorauszahlungen auch unmittelbar zurückverlangen, sie ist nicht darauf zu verweisen, dass zunächst auf Erteilung einer Abrechnung zu klagen ist.
  • KG, 22.03.2010 - 8 U 142/09

    Gewerberaummietverhältnis: Anspruch auf Rückzahlung von

    Auszug aus AG Leutkirch, 03.05.2013 - 2 C 53/13
    Die Beklagte kann nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil v. 09.03.2005, Az.: 8 ZR 5704 = NJW 2005, 1499; KG Berlin, Urteil v. 22.03.2010, Az.: 8 U 142/09 = BeckRS 2010, 8460) die Nebenkostenvorauszahlungen auch unmittelbar zurückverlangen, sie ist nicht darauf zu verweisen, dass zunächst auf Erteilung einer Abrechnung zu klagen ist.
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