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   AG Leverkusen, 31.05.2016 - 21 C 313/15   

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https://dejure.org/2016,103298
AG Leverkusen, 31.05.2016 - 21 C 313/15 (https://dejure.org/2016,103298)
AG Leverkusen, Entscheidung vom 31.05.2016 - 21 C 313/15 (https://dejure.org/2016,103298)
AG Leverkusen, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 21 C 313/15 (https://dejure.org/2016,103298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Zweitgutachten des Geschädigten ist erstattungsfähig - Geschädigter ist in der Wahl der Mittel zur Schadenbehebung frei

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus AG Leverkusen, 31.05.2016 - 21 C 313/15
    Hierdurch war die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen seitens des Klägers nicht ausgeschlossen, denn der Geschädigte ist nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei (vgl, BGHZ 154, 395, 398; 155, 1, 4; 162, 161, 165 f.; vom 20. Juni 1989 - VI ZR 334/88 - VersR 1989, 10561).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus AG Leverkusen, 31.05.2016 - 21 C 313/15
    Er darf zur Schadensbeseitigung grundsätzlich den Weg einschlagen, der aus seiner Sicht seinen Interessen am besten zu entsprechen scheint (vgl. BGH vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04 - VersR 2005, 558, 559), so dass er im Regelfall berechtigt ist, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen (Hörl NZV 2003, 305, 306 f.; Wortmann ZfS 1999, 1, 2; ders. VersR 1998, 1204, 1210).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus AG Leverkusen, 31.05.2016 - 21 C 313/15
    Hierdurch war die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen seitens des Klägers nicht ausgeschlossen, denn der Geschädigte ist nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei (vgl, BGHZ 154, 395, 398; 155, 1, 4; 162, 161, 165 f.; vom 20. Juni 1989 - VI ZR 334/88 - VersR 1989, 10561).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus AG Leverkusen, 31.05.2016 - 21 C 313/15
    Hierdurch war die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen seitens des Klägers nicht ausgeschlossen, denn der Geschädigte ist nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei (vgl, BGHZ 154, 395, 398; 155, 1, 4; 162, 161, 165 f.; vom 20. Juni 1989 - VI ZR 334/88 - VersR 1989, 10561).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus AG Leverkusen, 31.05.2016 - 21 C 313/15
    Hierdurch war die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen seitens des Klägers nicht ausgeschlossen, denn der Geschädigte ist nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei (vgl, BGHZ 154, 395, 398; 155, 1, 4; 162, 161, 165 f.; vom 20. Juni 1989 - VI ZR 334/88 - VersR 1989, 10561).
  • AG Rheinbach, 10.12.2018 - 26 C 183/17

    Unfallschadensregulierung: Gutachtenkosten sind trotz Versicherungsgutachten zu

    Schadensberechnung des Gegners verlassen (vgl. AG Erkelenz, Urteil vom 18.09.2015, AZ: 14 C 35/13; vgl. auch AG Leverkusen, Urteil vom 21.05.2016, AZ: 21 C 313/15; AG Bochum, Urteil vom 15.12.2005, Az. 44 C 365/05).
  • AG Kempten, 24.10.2022 - 3 C 515/22

    Umfang der Ersatzpflicht - Reparatur in Vertragswerkstatt

    Im Übrigen wird auf das klägerseits zitierte Urteil des Amtsgerichts Leverkusen vom 31.05.2016, Az.: 21 C 313/15 verwiesen.
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