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AG Leverkusen, 27.07.2012 - 25 C 311/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- IWW
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Schätzung nach Schwacke -> Abtretung verstößt nicht gegen RDG -> Fraunhofer nicht vorzugswürdig,... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; ...
Kurzfassungen/Presse
- vogel.de (Kurzinformation)
Schwacke-Mietpreisspiegel ist Fraunhofer überlegen - Geschädigte müssen nicht über das Internet die für sie günstigsten Anbieter ermitteln
Verfahrensgang
- AG Leverkusen, 27.07.2012 - 25 C 311/11
- LG Köln, 20.06.2013 - 6 S 254/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08
Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für …
Auszug aus AG Leverkusen, 27.07.2012 - 25 C 311/11
Nach § 249 BGB kann der Geschädigte vom Schädiger und gemäß § 115 VVG gegen dessen Haftpflichtversicherer als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH NJW 2010, 1445 ff). - BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11
Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen
Auszug aus AG Leverkusen, 27.07.2012 - 25 C 311/11
Eine Forderungseinziehung durch Mietwagenunternehmen ist aber dann als erlaubte Nebenleistung an, wenn allein die Höhe der Mietwagenkosten im Streit steht, wegen der darüber hinausgehenden Komplexität der Rechtslage hingegen nicht, wenn die Haftung dem Grunde nach bzw. die Haftungsquote streitig ist oder Schäden geltend gemacht werden, die in keinem Zusammenhang mit der Haupttätigkeit stehen, wie z. B. Schmerzensgeldansprüche (vgl. BGH Urteil vom 31.01.2012, NJW 2012, 1005). - BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09
Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete …
Auszug aus AG Leverkusen, 27.07.2012 - 25 C 311/11
Im Rahmen seines tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO darf das Gericht die Erforderlichkeit eines von dem Mietwagenunternehmen berechneten Tarifs anhand der auf dem örtlich relevanten Markt verlangten Normaltarife auf der Grundlage des sogenannten gewichteten Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels schätzen (BGH Versicherungsrechts 2010, 494; BGH MDR 210, 840 ff; nochmals bestätigt durch Urteil vom 12.04.2011 - VI ZR 300/09).