Rechtsprechung
   AG Lichtenfels, 22.07.2019 - 1 M 717/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,29243
AG Lichtenfels, 22.07.2019 - 1 M 717/19 (https://dejure.org/2019,29243)
AG Lichtenfels, Entscheidung vom 22.07.2019 - 1 M 717/19 (https://dejure.org/2019,29243)
AG Lichtenfels, Entscheidung vom 22. Juli 2019 - 1 M 717/19 (https://dejure.org/2019,29243)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,29243) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 766 Abs. 1, § 802l Abs. 1; SGB X § 74a Abs. 2 S. 1
    Geltung der sozialrechtlichen Wertgrenze für Auskunftsansprüche gegen Rentenversicherungsträger

  • rewis.io

    Geltung der sozialrechtlichen Wertgrenze für Auskunftsansprüche gegen Rentenversicherungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Gardelegen, 11.02.2019 - 31 M 1/19

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Einholung von Drittauskünften bei der Deutschen

    Auszug aus AG Lichtenfels, 22.07.2019 - 1 M 717/19
    Sie ist gesetzlich normiert und von der zuständigen Obergerichtsvollzieherin zu beachten (AG Gardelegen, Beschluss vom 11.02.2019, Az. 31 M 1/19).
  • LG Bonn, 31.08.2017 - 4 T 309/17

    Wertgrenze; Drittauskunft

    Auszug aus AG Lichtenfels, 22.07.2019 - 1 M 717/19
    Die vom Gesetzgeber vorgenommene Abschaffung der Wertgrenze von 500 Euro in der Zivilprozessordnung hatte nicht zur Folge, dass die in anderen Gesetzen weiterhin bestehende Grenzen als nicht gewolltes gesetzgeberisches Versehen zu betrachten sind und letztlich außer Acht bleiben müssen (insoweit unzutreffend LG Bonn, Beschluss vom 31.08.2017, Az. 4 T 309/17).
  • AG Neuss, 30.10.2017 - 63 M 667/17

    Zurückweisung der Erinnerung des Gläubigers

    Auszug aus AG Lichtenfels, 22.07.2019 - 1 M 717/19
    Eine von Anfang an nicht erfolgversprechende Handlung, wie hier die Einholung der erwartbar verweigert werdenden Drittauskunft, muss die Obergerichtsvollzieherin jedoch nicht vornehmen (AG Neuss, Beschluss vom 30.10.2017, Az. 63 M 667/17).
  • LG Verden, 27.07.2018 - 6 T 37/18

    Forderungsgrenze von 500 Euro muss erreicht sein - § 74a SGB X bleibt!

    Auszug aus AG Lichtenfels, 22.07.2019 - 1 M 717/19
    Der Gesetzgeber hat die Diskrepanz gesehen, sich jedoch gegen eine gleichzeitige Änderung der Zivilprozessordnung und des Sozialgesetzbuches entscheiden und die Änderungen einem späteren Gesetzgebungsvorhaben vorbehalten (BT-Drs. 18/12125, S. 8; so zutreffend LG Verden, Beschluss vom 27.07.2018, Az. 6 T 37/18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht