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AG Lichtenfels, 22.07.2019 - 1 M 717/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 766 Abs. 1, § 802l Abs. 1; SGB X § 74a Abs. 2 S. 1
Geltung der sozialrechtlichen Wertgrenze für Auskunftsansprüche gegen Rentenversicherungsträger - rewis.io
Geltung der sozialrechtlichen Wertgrenze für Auskunftsansprüche gegen Rentenversicherungsträger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Gardelegen, 11.02.2019 - 31 M 1/19
Zwangsvollstreckungsverfahren: Einholung von Drittauskünften bei der Deutschen …
Auszug aus AG Lichtenfels, 22.07.2019 - 1 M 717/19
Sie ist gesetzlich normiert und von der zuständigen Obergerichtsvollzieherin zu beachten (AG Gardelegen, Beschluss vom 11.02.2019, Az. 31 M 1/19). - LG Bonn, 31.08.2017 - 4 T 309/17
Wertgrenze; Drittauskunft
Auszug aus AG Lichtenfels, 22.07.2019 - 1 M 717/19
Die vom Gesetzgeber vorgenommene Abschaffung der Wertgrenze von 500 Euro in der Zivilprozessordnung hatte nicht zur Folge, dass die in anderen Gesetzen weiterhin bestehende Grenzen als nicht gewolltes gesetzgeberisches Versehen zu betrachten sind und letztlich außer Acht bleiben müssen (insoweit unzutreffend LG Bonn, Beschluss vom 31.08.2017, Az. 4 T 309/17). - AG Neuss, 30.10.2017 - 63 M 667/17
Zurückweisung der Erinnerung des Gläubigers
Auszug aus AG Lichtenfels, 22.07.2019 - 1 M 717/19
Eine von Anfang an nicht erfolgversprechende Handlung, wie hier die Einholung der erwartbar verweigert werdenden Drittauskunft, muss die Obergerichtsvollzieherin jedoch nicht vornehmen (AG Neuss, Beschluss vom 30.10.2017, Az. 63 M 667/17). - LG Verden, 27.07.2018 - 6 T 37/18
Forderungsgrenze von 500 Euro muss erreicht sein - § 74a SGB X bleibt!
Auszug aus AG Lichtenfels, 22.07.2019 - 1 M 717/19
Der Gesetzgeber hat die Diskrepanz gesehen, sich jedoch gegen eine gleichzeitige Änderung der Zivilprozessordnung und des Sozialgesetzbuches entscheiden und die Änderungen einem späteren Gesetzgebungsvorhaben vorbehalten (…BT-Drs. 18/12125, S. 8; so zutreffend LG Verden, Beschluss vom 27.07.2018, Az. 6 T 37/18).