Rechtsprechung
AG Limburg, 27.02.2018 - 9 IN 34/14 |
Verfahrensgang
- AG Limburg, 27.02.2018 - 9 IN 34/14
- LG Limburg, 02.02.2021 - 7 T 48/18
- BGH, 15.08.2022 - IX ZB 17/21
Wird zitiert von ...
- BGH, 15.08.2022 - IX ZB 19/21
Vergütung des Insolvenzverwalters: Verwirkung des Vergütungsanspruchs wegen …
So habe er nach den eigenen Feststellungen des Beschwerdegerichts in einem parallel geführten Insolvenzverfahren (Amtsgericht Limburg an der Lahn, 9 IN 34/14) vorsätzlich die Insolvenzmasse geschädigt, indem er die Rechnung des von ihm in seiner Funktion als Sachverständiger im Eröffnungsverfahren beauftragten Sachverständigen- und Auktionatorenbüros B. GmbH aus der Insolvenzmasse beglichen habe, obwohl sie ihm bereits aus der Staatskasse als Teil der Sachverständigenvergütung erstattet worden war.Zu berücksichtigen sei, dass dem früheren Insolvenzverwalter neben der im parallel geführten Verfahren (9 IN 34/14) festgestellten, im Jahr 2014 begangenen Untreue weitere Pflichtverstöße in einem erheblichen Ausmaß und in einer Vielzahl von anderen Verfahren, in denen er zum Insolvenzverwalter bestellt worden war, anzulasten seien.
b) Nach den für das Rechtsbeschwerdegericht bindenden Feststellungen des Beschwerdegerichts (§ 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO) hat der frühere Insolvenzverwalter in dem parallel geführten Insolvenzverfahren (9 IN 34/14) eine strafbare Untreue begangen, indem er eine Rechnung des von ihm in seiner Funktion als Sachverständiger im Eröffnungsverfahren beauftragten Sachverständigen- und Auktionatorenbüros B. GmbH aus dem Verfahrenskonto beglichen und hierdurch vorsätzlich die Insolvenzmasse verkürzt hat.