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   AG Lindau, 20.01.2014 - 1 C 267/13   

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https://dejure.org/2014,17491
AG Lindau, 20.01.2014 - 1 C 267/13 (https://dejure.org/2014,17491)
AG Lindau, Entscheidung vom 20.01.2014 - 1 C 267/13 (https://dejure.org/2014,17491)
AG Lindau, Entscheidung vom 20. Januar 2014 - 1 C 267/13 (https://dejure.org/2014,17491)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Mannheim, 13.03.2009 - 1 S 142/08

    Örtliche Zuständigkeit bei ärztlicher Honorarklage

    Auszug aus AG Lindau, 20.01.2014 - 1 C 267/13
    Ein besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes gemäß § 29 ZPO am Praxissitz des Zahnarztes besteht für den Honoraranspruch nicht (LG Mannheim, Urteil vom 13.3.2009, 1 S 142/08).

    Vielmehr zahlen die Krankenkassen und die Patienten typischerweise das Entgelt erst nach Rechnungstellung bargeldios von ihrem Sitz bzw. Wohnsitz aus.(LG Mannheim, Urteil vom 13.3.2009, 1 S 142/08) Dies ist auch die wesentliche Abweichung zum Krankenhausvertrag, bei dem sich der Patient zumindest beim stationären Aufenthalt im Krankenhaus befindet, so daß zumindest teilweise davon ausgegangen werden kann, daß Ansprüche auch dort erfüllt werden (so beispielsweise die Zahlung der Tagespauschalen 0.ä.) Der Behandlungsvertrag weist auch keinen so starken Bezug zum Ort der Praxis auf, daß es geboten wäre, diesen auch als Erfüllungsort für die Gegenleistung anzunehmen.

  • BGH, 02.10.2002 - VIII ZR 163/01

    Erfüllungsort bei Versteigerungen im Groß- oder Zwischenhandel

    Auszug aus AG Lindau, 20.01.2014 - 1 C 267/13
    Sachliche Gründe, die höchstrichterliche Rechtssprechung zum anwaltlichen Dienstvertrag (BGH NJW-RR 2003, 192) nicht auf den zahnärztlichen Behandlungsvertrag zu übertragen, liegen nicht vor.
  • LG Kempten, 02.07.2014 - 52 S 201/14
    1 9 9, 82 as, 1 C 267/13 AG Lindau (Bodensee) Juli 200 RA Bisning.

    Rechtsanwälte wegen Forderung erscheinen bei Aufruf der Sache: 1. Für die Klagepartei Herr RA Bisping, 2. für die Beklagte Herr RA un Seite 2 Es wird festgestellt, dass das Urteil des Amtsgerichts Lindau vom 20.01.2014, Az. 1 C 267/13, dem Klägervertreter am 22.01.2014 zugestellt wurde.

    End urteil: 1. Auf die Berufung der Klagepartei wird das Endurteil des Amtsgerichts Lindau (B.) vom 20.01.2014 (Az. 1 C 267/13) aufgehoben und der Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung (auch über die Kosten des Berufungsverfahrens) an das Amtsgericht Lindau (B.) zurückverwiesen.

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