Rechtsprechung
AG Linz am Rhein, 16.08.2006 - 2 C 310/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,46939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
Regress Vermieter gegen Kunde und Versicherung, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03
Merkantile Wertminderung
Auszug aus AG Linz am Rhein, 16.08.2006 - 2 C 310/06
Insoweit schließt sich das Gericht der Auffassung an, dass der übliche Mietzins sich an den für die Nutzungsausfallentschädigung entwickelten Tabellen orientiert, wobei nach Abzug der vom BGH (NJW 2005, 277 ff) angegebenen Bereinigungsfaktoren der verbleibende Nutzungsausfallbetrag bei 35 bis 40 % der üblichen Miete angesetzt wird.