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   AG Linz am Rhein, 30.10.2015 - 24 C 478/15   

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https://dejure.org/2015,48980
AG Linz am Rhein, 30.10.2015 - 24 C 478/15 (https://dejure.org/2015,48980)
AG Linz am Rhein, Entscheidung vom 30.10.2015 - 24 C 478/15 (https://dejure.org/2015,48980)
AG Linz am Rhein, Entscheidung vom 30. Oktober 2015 - 24 C 478/15 (https://dejure.org/2015,48980)
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Volltextveröffentlichung

  • IWW

    §§ 249, 398 BGB; § 7 StVG; § 115 VVG
    Unfallregulierung, Mietwagen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus AG Linz am Rhein, 30.10.2015 - 24 C 478/15
    ( Die Kfägerin kann von der Beklagten nach $$ 249 Abs, 2 Satz 1, 398 BGB als erforderlichen Herstellunl;saufwend den Ersatz der Mietwagenkosten verlangen, dle eln verständlger, wlrtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig hatten darf. Der Gesohädlgte lst nach dem Wlrtschaftllchkeltsgebot gehalten, im Fiahmen des ihm Zumutbaren von mehreren Möglichkeiten den wirtschaftlicheren Weg der Sch;adensbehebung zu wählen. Er verstößt dabel nochr nicht deshalb gegen seine Pflicht zur Schactensgeringhalturrg, wenn'er eln Kraftfahrzeug zu elnem Unfallersatztarlf anmletete, der gegenüber dem Normaltarif teurer lst, soweit die Besonderheiten dieses Tarifu mit Rücksicht auf die Unfallsituation aus betrlebsw{rtschatllcher Slcht eln gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rer;htfertigten, weil sie auf Leistung des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsltuatlon veranlasst und Infolgedessen zur Schadensbehebung nach S 249 BGB erforderlich sind (ständige Rechtsprechung rJes BGH, z.B. BGH'Urteil vom 19.10.2010 zu Aktsnzeichen Vl ZR 1 12109; BGH DAR 2013 378 ff).
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