Rechtsprechung
AG Lippstadt, 04.04.2007 - 26 C 38/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.10.1995 - IX ZR 20/95
Gebühren des Steuerberaters für die Überwachung der Buchführung und die Behebung …
Auszug aus AG Lippstadt, 04.04.2007 - 26 C 38/06
Es handelt sich dabei um den Mittelsatz einer Gebühr des durch die Verordnung vorgegebenen Rahmens, der immer dann Anwendung findet, wenn eine Angelegenheit von durchschnittlicher Bedeutung, durchschnittlichem Umfang der Tätigkeit und durchschnittlicher Schwierigkeit vorliegt und der Auftraggeber im durchschnittlichen Vermögens- und Einkommensverhältnissen lebt (vgl.: Urteil des BGH vom 19.10.1995, WM 1996, 73 [BGH 19.10.1995 - IX ZR 20/95] ). - BGH, 16.10.1975 - VII ZR 38/73
Vertragliches Aufrechnungsverbot für den Bauherrn - Unangemessene Beschneidung …
Auszug aus AG Lippstadt, 04.04.2007 - 26 C 38/06
Nach der Entscheidung des BGH vom 13.05.1974 - VII ZR 38/73 - hat der Steuerberater das billige Ermessen als Begriff des bürgerlichen Vertragsrechts unter Berücksichtigung der Interessenlage auch des Mandanten und unter Berücksichtigung der in vergleichbaren Fällen üblichen Gebühr auszuüben.