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   AG Ludwigsburg, 10.03.2017 - 10 C 13/17   

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https://dejure.org/2017,7184
AG Ludwigsburg, 10.03.2017 - 10 C 13/17 (https://dejure.org/2017,7184)
AG Ludwigsburg, Entscheidung vom 10.03.2017 - 10 C 13/17 (https://dejure.org/2017,7184)
AG Ludwigsburg, Entscheidung vom 10. März 2017 - 10 C 13/17 (https://dejure.org/2017,7184)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 195, § 199, § 812, § 812 ff BGB

  • Betriebs-Berater

    Beginn der Verjährungsfrist bei Rückzahlungsansprüchen wegen zu Unrecht von der Bausparkasse einbehaltener Darlehensgebühren

  • RA Kotz

    Bausparvertrag - Verjährungsfrist Rückzahlungsansprüche

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 195 BGB, § 199 BGB, § 812 BGB, §§ 812 ff BGB
    Bausparvertrag: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsansprüche bei zu Unrecht von der Bausparkasse einbehaltenen Darlehensgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 787
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.11.2016 - XI ZR 552/15

    Zu Formularklauseln über Darlehensgebühren in Bausparverträgen

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 10.03.2017 - 10 C 13/17
    a) Urteil vom 08.11.2016 (AZ: XI ZR 552/15) - Darlehensgebührentscheidung.

    Nach der Entscheidung des BGH vom 08.11.2016 (XI ZR 552/15) sind die Klauseln der Beklagten in ihren ABB, die eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 Prozent des Bauspardarlehens mit Beginn der Darlehensauszahlung einfordern unwirksam.

    Risikolos möglich ist die Einforderung von zu Unrecht einbehaltenen Darlehensgebühren bei Bausparverträgen erst nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.11.2016 (XI ZR 552/15).

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 10.03.2017 - 10 C 13/17
    d) Urteil vom 07.12.2010 (AZ: XI ZR 3/10) - Abschlussgebührentscheidung.

    Zum einen hatte der BGH im Jahr 2010 (Urteil vom 07.12.2010, XI ZR 3/10) entschieden, dass Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse, die eine Abschlussgebühr enthalten, wirksam sind.

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 10.03.2017 - 10 C 13/17
    c) Urteil vom 13.05.2014 (AZ: XI ZR 170/13) - Bearbeitungsgebührentscheidung.

    Bis zur Entscheidung des BGH über die Unwirksamkeit der Bearbeitungsgebühren im Jahr 2014 (Urteil vom 13.05.2014, AZ: XI ZR 170/13) lag aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH zur Bearbeitungsgebühr eine Rechtslage zugrunde, die zur Unzumutbarkeit der Klageerhebung führte.

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 185/16

    Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife bejaht

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 10.03.2017 - 10 C 13/17
    Zum zweiten zeigen die Entscheidungen des BGH vom 21.02.2017 (XI ZR 272/16 und XI ZR 185/16), dass auch der BGH bei der rechtlichen Bewertung des Bausparvertrages Besonderheiten annimmt.
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 504/07

    Fehlende Gesamtbetragsangabe im Darlehensvertrag

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 10.03.2017 - 10 C 13/17
    Der BGH hatte bereits in der Entscheidung vom 20.01.2009 (XI ZR 504/07, RZ 47, zitiert nach Juris) ausgeführt, dass ein Gläubiger, der einen Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 BGB verfolgt, Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen hat, wenn er von der Leistung und den Tatsachen, aus denen sich das Fehlen des Rechtsgrundes ergibt, weiß.
  • LG Stuttgart, 20.09.2017 - 4 S 88/17

    Bausparvertrag: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist bereicherungsrechtlicher

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 10.03.2017, Az. 10 C 13/17, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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