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   AG Ludwigsburg, 15.05.2015 - 7 C 3065/14   

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https://dejure.org/2015,18223
AG Ludwigsburg, 15.05.2015 - 7 C 3065/14 (https://dejure.org/2015,18223)
AG Ludwigsburg, Entscheidung vom 15.05.2015 - 7 C 3065/14 (https://dejure.org/2015,18223)
AG Ludwigsburg, Entscheidung vom 15. Mai 2015 - 7 C 3065/14 (https://dejure.org/2015,18223)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    Betriebskostenabrechnung - getrennte Vorauszahlungen Heizkosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Getrennte Vorauszahlungen sprechen für verschiedene Abrechnungskreise!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vereinbarung getrennter Vorauszahlungen für Heizkosten und sonstige Betriebskosten ...

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Getrennte Vorauszahlungen für Heiz- und Betriebskosten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Folgen hat die Vereinbarung getrennter Vorauszahlungen für Heizkosten und sonstige Betriebskosten? (IMR 2015, 453)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.10.2011 - VIII ZR 268/10

    Wohnraummiete: Formelle Wirksamkeit einer Heizkostenabrechnung

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 15.05.2015 - 7 C 3065/14
    Auch hat der Bundesgerichtshof in der von Beklagtenseite korrekt zitierten Entscheidung vom 26.10.2011, AZ: VIII ZR 268/10, dahinstehen lassen, ob mit der im Mietvertrag vorgenommenen Ausweisung gesonderter Vorauszahlungen für Heizkosten einerseits und sonstige Betriebskosten andererseits überhaupt eine verbindliche Festlegung auf "Abrechnungskreise" erfolgt ist.
  • BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 10/83

    Begründungspflicht bei Mieterhöhung

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 15.05.2015 - 7 C 3065/14
    Dies habe z.B. zur Folge, dass der Vermieter, der sämtliche Vorauszahlungen auf die dem Mieter rechtzeitig vorgelegten Betriebskostenabrechnungen anrechnet, mit der Nachforderung aus einer verspätet übersandten Heizkostenabrechnung ausgeschlossen ist (a.a.O. mit Verweis auf BGH WuM 1984, 70, 73).
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