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AG Ludwigsburg, 19.05.2015 - 8 C 165/15 |
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Verfahrensgang
- AG Ludwigsburg, 19.05.2015 - 8 C 165/15
- LG Stuttgart, 14.10.2015 - 4 S 142/15
- BGH - XI ZR 472/15 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
- BGH - XI ZR 472/15 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- LG Stuttgart, 14.10.2015 - 4 S 142/15
Bauspardarlehensvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten …
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 19.05.2015 - 8 C 165/15 - wird zurückgewiesen.Die Kläger Ziff. 1 und 2 (im Weiteren nur: die Kläger) wenden sich mit der Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 19.05.2015 - 8 C 165/15 -, mit dem ihre Klage auf Rückzahlung einer an die Beklagte geleisteten "Darlehensgebühr" sowie Nutzungsentschädigung abgewiesen wurde.
unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 19.05.2015 - 8 C 165/15 - die Beklagte zu verurteilen, an sie EUR 504, 35 nebst einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 5 %punkten p.A. über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2013 sowie Zinsen in Höhe von 5%punkten p.A. über dem Basiszinssatz seit dem 30.12.2014 zu zahlen.