Rechtsprechung
AG Ludwigsburg, 29.12.2016 - 7 C 1931/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auskunft einer Stadtverwaltung rechtfertigt kein Mieterhöhungsverlangen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Allgemeine Mietsteigerung - Grund für Mieterhöhung durch Vermieter
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auskunft einer Stadtverwaltung rechtfertigt kein Mieterhöhungsverlangen! (IMR 2017, 189)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.11.2013 - VIII ZR 413/12
Unzulässigkeit einer Zustimmungsklage zur Wohnraummieterhöhung
Auszug aus AG Ludwigsburg, 29.12.2016 - 7 C 1931/16
Die Klage ist bereits unzulässig, da kein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen gemäß § 558a BGB vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.-, Az. VIII ZR 413/12).Hierfür ist erforderlich, dass die Begründung dem Mieter konkrete Hinweise auf die sachliche Berechtigung des Erhöhungsverlangens gibt, damit er während der Überlegungsfrist die Berechtigung der Mieterhöhung überprüfen und sich darüber schlüssig werden kann, ob er dem Erhöhungsverlangen zustimmt oder nicht (BGH, Urteil vom 13.11.-, Az. VIII ZR 413/12).
- BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 11/07
Formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen: Zur Frage der …
Auszug aus AG Ludwigsburg, 29.12.2016 - 7 C 1931/16
Die Begründung soll dem Mieter die Möglichkeit geben, die sachliche Berechtigung des Erhöhungsverlangens zu überprüfen, um überflüssige Prozesse zu vermeiden (BGH NJW 2008, 573).