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   AG Ludwigshafen, 04.07.2014 - 3 f IN 260/14 Ft   

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https://dejure.org/2014,18024
AG Ludwigshafen, 04.07.2014 - 3 f IN 260/14 Ft (https://dejure.org/2014,18024)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 04.07.2014 - 3 f IN 260/14 Ft (https://dejure.org/2014,18024)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 04. Juli 2014 - 3 f IN 260/14 Ft (https://dejure.org/2014,18024)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 3 EGV 1346/2000, § 270a InsO, § 270b Abs 1 InsO
    Grenzüberschreitende Insolvenz: Internationale Zuständigkeit des deutschen Insolvenzgerichts; Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung nach Zurückweisung des Antrags auf ein Schutzschirmverfahren; drohende Zahlungsunfähigkeit bei befristetem Moratorium; Voraussetzungen ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ablehnung eines Schutzschirmverfahrens wegen Eintritt der Zahlungsunfähigkeit noch vor Beschlussfassung des Gerichts über den Antrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1746
  • NZI 2014, 761
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Erfurt, 13.04.2012 - 172 IN 190/12

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit eines Schutzschirmverfahrens

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 04.07.2014 - 3f IN 260/14
    Auch eine analoge Anwendung kommt dann nicht in Betracht (AG Erfurt, ZInsO 2012, 944; Kern, in: Münchener Kommentar zur InsO, 4. Aufl. 2014, § 270b, Rn. 25).

    Zwar wird teilweise in Abrede gestellt, dass ein befristetes Moratorium bei der Bewertung der Zahlungsunfähigkeit im Rahmen des § 270b InsO beachtlich ist - jedenfalls wenn zuvor bereits Zahlungsunfähigkeit eingetreten war (AG Erfurt, ZInsO 2012, 944; Siemon, ZInsO 2012, 1045, 1046), dem kann jedoch nicht gefolgt werden.

  • AG München, 29.03.2012 - 1507 IN 1125/12

    Insolvenzverfahren: Erfordernis der Unabhängigkeit des Bescheinigers im

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 04.07.2014 - 3f IN 260/14
    Dem steht nicht entgegen, dass der Antrag der Schuldnerin ein Schutzschirmverfahren gemäß § 270b durchzuführen, zurückgewiesen worden ist (s.u.), denn der Schutzschirmantrag ist von den weiteren Anträgen auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und auf Anordnung der Eigenverwaltung unabhängig (AG München, NZI 2012, 566; FK-InsO/Foltis, 7. Aufl. 2013, § 270a, Rn. 8; Hölzle, Praxisleitfaden ESUG, 2. Aufl. 2014, § 270b, Rn. 104).
  • BGH, 21.06.2012 - IX ZB 287/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Deutsche internationale Zuständigkeit für die

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 04.07.2014 - 3f IN 260/14
    Dort unterhält sie nach eigenen Angaben lediglich einen Briefkasten, was keine ausreichende Anknüpfung für die internationale Zuständigkeit darstellt (vgl. BGH, NZI 2012, 725).
  • EuGH, 02.05.2006 - C-341/04

    DAS FÜR DIE ERÖFFNUNG DES HAUPTINSOLVENZVERFAHRENS ZUSTÄNDIGE GERICHT IST, WENN

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 04.07.2014 - 3f IN 260/14
    Ausgangspunkt ist zunächst der Einsatz von Personal, daneben aber auch der Einsatz von Vermögenswerten (vgl. EuGH, NZI 2006, 360 - Eurofood ).
  • BGH, 05.12.2013 - IX ZR 93/11

    Insolvenzanfechtung: Prognose einer drohenden Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 04.07.2014 - 3f IN 260/14
    Der Begriff der Zahlungsunfähigkeit wird im gesamten Insolvenzrecht einheitlich bestimmt (vgl. bspw. BGH, ZInsO 2014, 77) und es ist nicht ersichtlich, warum bei § 270b InsO davon abgewichen werden sollte.
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