Rechtsprechung
AG Ludwigshafen, 12.12.2018 - 5c F 412/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 280 Abs 1 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 2 BGB, § 1 VersAusglG, § 2 VersAusglG
Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche eines Ehegatten wegen des Verschweigens von Anrechten im Versorgungsausgleichsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche des anderen Ehegatten auf Schadensersatz und aus Eingriffskondiktion bei Verschweigen eines Anrechts eines Ehegatten i.R. der Durchführung des Versorgungsausgleichs
- Wolters Kluwer
Ansprüche des anderen Ehegatten auf Schadensersatz und aus Eingriffskondiktion bei Verschweigen eines Anrechts eines Ehegatten i.R. der Durchführung des Versorgungsausgleichs
- rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2019, 787
Wird zitiert von ...
- AG Kirchhain, 30.11.2020 - 36 F 1/19
Schadensersatzanspruch - unvollständige Auskunft im …
Der Ausgleichspflichtige hat also regelmäßig den Ausgleichswert (§ 1 Abs. 2 VersAusglG) des verschwiegenen Anrechts zu ersetzen, der dem Ausgleichsberechtigten entgangen ist (Götsche, Anm. zu AG Ludwigshafen, Urteil vom 12.12.2018 - 5c F 412/17, jurisPR-FamR 15/2019 Anm. 5).Anknüpfungspunkt bei der konkreten Schadensberechnung ist dabei, dass die streitgegenstänldichen Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen gerichtet sind und jeweils monatlich neu entstehen (vgl. AG Ludwigshafen, FamRZ 2019, 787, 789).