Rechtsprechung
   AG Ludwigshafen, 13.09.2017 - 2h C 42/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,43564
AG Ludwigshafen, 13.09.2017 - 2h C 42/17 (https://dejure.org/2017,43564)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 13.09.2017 - 2h C 42/17 (https://dejure.org/2017,43564)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 13. September 2017 - 2h C 42/17 (https://dejure.org/2017,43564)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,43564) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 227 BGB, § 254 BGB, § 823 BGB, § 7 StVG, § 240 StGB
    Beschädigung eines Kraftfahrzeugs: Haftungsverteilung bei Beschädigung eines zur Nötigung des Beiseitetretens eingesetzten Fahrzeugs

  • verkehrslexikon.de

    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines zur Nötigung des Beiseitetretens eingesetzten Fahrzeugs

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Faustschlag auf Motorhaube nach Zufahren auf Fußgänger - Haftung 50:50

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Schäden an einem Fahrzeug durch das Schlagen eines Fußgängers auf die Motorhaube nach vorheriger Provokation seitens des Fahrers durch ein Zufahren auf den Fußgänger; Anforderungen an eine Realisierung der Betriebsgefahr bei einem solchen ...

  • rewis.io
  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung bei Beschädigung eines zur Nötigung des Beiseitetretens eingesetzten Fahrzeugs

  • ra.de
  • RA Kotz

    Fahrzeugbeschädigung durch Fußgänger - Haftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schlag auf die Motorhaube bei Nötigung des Beiseitetretens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hälftige Schadensteilung möglich bei Schlag auf die Motorhaube

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schlag auf Motorhaube eines zur Nötigung eingesetzten Fahrzeugs begründet hälftige Haftungsverteilung zwischen Fußgänger und Pkw-Fahrer - Mithaftung des Pkw-Fahrers von 50 % aufgrund Betriebsgefahr des Fahrzeugs

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 411
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht