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   AG Ludwigshafen, 19.01.2021 - 4m OWi 416/20   

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AG Ludwigshafen, 19.01.2021 - 4m OWi 416/20 (https://dejure.org/2021,57873)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 19.01.2021 - 4m OWi 416/20 (https://dejure.org/2021,57873)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - 4m OWi 416/20 (https://dejure.org/2021,57873)
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  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Aktenversendungspauschale entsteht beim Polizeipräsidium Rheinpfalz derzeit nicht

 
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  • OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 19.01.2021 - 4m OWi 416/20
    Im Landesrecht von Rheinland-Pfalz fehlt allerdings bislang eine Rechtsgrundlage für eine elektronische Aktenführung durch die Verwaltungsbehörden (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17.07.2018 - 1 Owi 6 SsBs 19/18 -, juris).
  • AG Trier, 02.02.2020 - 35a OWi 1/20

    Aktenversendungspauschale, elektronische Aktenführung, Ausdruck

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 19.01.2021 - 4m OWi 416/20
    Die gleichwohl erfolgte Übersendung eines Ausdrucks einer insofern ohne Rechtsgrundlage geführten elektronischen Akte kann keine Aktenversendungspauschale begründen, denn eine solche kann nur dann anfallen, wenn Einsicht in eine zulässigerweise und ordnungsgemäß geführte Akte gewährt wird (vgl. AG Montabaur, Beschluss vom 02.06.2020 - 12 Owi 203/20 -, BeckRS 2020, 141.19, AG Idar-Oberstein Beschluss vom 15.05.2020- 5 OWi 73/20 -, BeckRS 2020, 10944, jeweils beck-online; AG Trier, Beschluss vom 02.02.2020 - 35a OWi 1/20- m.w.N., juris).
  • AG Idar-Oberstein, 15.05.2020 - 5 OWi 73/20

    Elektronisch geführte Akte, Akteneinsicht, Ausdruck, AVP, Rheinland-Pfalz

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 19.01.2021 - 4m OWi 416/20
    Die gleichwohl erfolgte Übersendung eines Ausdrucks einer insofern ohne Rechtsgrundlage geführten elektronischen Akte kann keine Aktenversendungspauschale begründen, denn eine solche kann nur dann anfallen, wenn Einsicht in eine zulässigerweise und ordnungsgemäß geführte Akte gewährt wird (vgl. AG Montabaur, Beschluss vom 02.06.2020 - 12 Owi 203/20 -, BeckRS 2020, 141.19, AG Idar-Oberstein Beschluss vom 15.05.2020- 5 OWi 73/20 -, BeckRS 2020, 10944, jeweils beck-online; AG Trier, Beschluss vom 02.02.2020 - 35a OWi 1/20- m.w.N., juris).
  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 8 ZB 19.888

    Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldwegs

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 19.01.2021 - 4m OWi 416/20
    Die gleichwohl erfolgte Übersendung eines Ausdrucks einer insofern ohne Rechtsgrundlage geführten elektronischen Akte kann keine Aktenversendungspauschale begründen, denn eine solche kann nur dann anfallen, wenn Einsicht in eine zulässigerweise und ordnungsgemäß geführte Akte gewährt wird (vgl. AG Montabaur, Beschluss vom 02.06.2020 - 12 Owi 203/20 -, BeckRS 2020, 141.19, AG Idar-Oberstein Beschluss vom 15.05.2020- 5 OWi 73/20 -, BeckRS 2020, 10944, jeweils beck-online; AG Trier, Beschluss vom 02.02.2020 - 35a OWi 1/20- m.w.N., juris).
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