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   AG Ludwigshafen, 22.07.2015 - 3b IN 414/14 Lu   

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AG Ludwigshafen, 22.07.2015 - 3b IN 414/14 Lu (https://dejure.org/2015,19465)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 22.07.2015 - 3b IN 414/14 Lu (https://dejure.org/2015,19465)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - 3b IN 414/14 Lu (https://dejure.org/2015,19465)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 63 InsO, § 270a InsO, § 274 InsO, § 3 InsVV, § 11 Abs 1 InsVV ... mehr
    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters/Sachwalters: Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung; Auswechslung der Person im Eröffnungsverfahren; Berücksichtigung von Verhandlungen über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung sowie der Prüfung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • LG Cottbus, 02.09.2009 - 7 T 422/05

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütungsanspruch des vorläufigen

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 22.07.2015 - 3b IN 414/14
    In vergleichbaren Fällen bewegt sich die Spanne der veröffentlichten Rechtsprechung im Bereich von 25 bis 50 Prozentpunkten (vgl. bspw. LG Neubrandenburg, ZInsO 2003, 26; LG Cottbus, ZInsO 2009, 2114).

    So hat beispielsweise das LG Bielefeld bei intensiven Sanierungsbemühungen einen Zuschlag von 20 Prozentpunkten gewährt (ZInsO 2004, 1250), das LG Braunschweig bei Verhandlungen mit zwei großen Mitbewerbern 25 Prozentpunkte (ZInsO 2001, 552, 554) und das LG Cottbus bei besonderen Schwierigkeiten und Verhandlungen in den USA, Kanada und England 25 Prozentpunkte (ZInsO 2009, 2114, 2119).

  • LG Bonn, 11.10.2013 - 6 T 184/13

    Bestimmung der Höhe der Vergütung für eine Tätigkeit als vorläufiger

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 22.07.2015 - 3b IN 414/14
    Mithin ergibt sich im Grundsatz eine Vergütungshöhe von 15 % der Vergütung eines Insolvenzverwalters, denn der vorläufige Sachwalter erhält - entsprechend dem Rechtsgedanken des § 12 Abs. 1 InsVV - eine Vergütung von 60 % der Vergütung eines Insolvenzverwalters, so dass die daran anknüpfende Vergütung des vorläufigen Sachwalters - in entsprechender Anwendung des § 63 Abs. 3 S. 2 InsO - 25 % der Vergütung des Sachwalters beträgt (ebenso u.a.: LG Dessau-Roßlau, ZInsO 2015, 1234; LG Bonn, ZInsO 2013, 2341; AG Köln, ZIP 2013, 426; AG Essen, ZInsO 2015, 973; AG Wuppertal, Beschluss vom 23.03.2015.

    Zu Recht ist nämlich darauf hingewiesen worden, dass die vorläufige Eigenverwaltung regelmäßig eine Betriebsfortführung voraussetzt (LG Bonn, ZInsO 2013, 2341, 2343), die wiederum eng mit dem Insolvenzgeldzeitraum verknüpft ist.

  • BGH, 24.06.2003 - IX ZB 453/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 22.07.2015 - 3b IN 414/14
    Denn der starke vorläufige Insolvenzverwalter hat zwar größere Handlungsbefugnis und unter Umständen ein höheres Haftungsrisiko, doch hat dies für sich gesehen keine unmittelbare vergütungsrechtliche Konsequenz, wenn sich die Rechtsposition des Verwalters nicht in einem konkreten Aufwand verwirklicht hat (vgl. BGH, NZI 2003, 547).
  • OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 218/01

    Vergütung des vorläufigen Verwalters

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 22.07.2015 - 3b IN 414/14
    Die Höhe hängt von Art und Umfang, insbesondere auch der Dauer der Betriebsfortführung ab (OLG Köln, ZInsO 2002, 873).
  • LG Neubrandenburg, 26.11.2002 - 4 T 257/02

    Angemessene Berücksichtigung von vergütungsrechtlichen Erhöhungskriterien in der

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 22.07.2015 - 3b IN 414/14
    In vergleichbaren Fällen bewegt sich die Spanne der veröffentlichten Rechtsprechung im Bereich von 25 bis 50 Prozentpunkten (vgl. bspw. LG Neubrandenburg, ZInsO 2003, 26; LG Cottbus, ZInsO 2009, 2114).
  • LG Braunschweig, 29.01.2001 - 8 T 947/00

    Rechtmäßigkeit eines Beschlusses über die Vergütung eines vorläufigen

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 22.07.2015 - 3b IN 414/14
    So hat beispielsweise das LG Bielefeld bei intensiven Sanierungsbemühungen einen Zuschlag von 20 Prozentpunkten gewährt (ZInsO 2004, 1250), das LG Braunschweig bei Verhandlungen mit zwei großen Mitbewerbern 25 Prozentpunkte (ZInsO 2001, 552, 554) und das LG Cottbus bei besonderen Schwierigkeiten und Verhandlungen in den USA, Kanada und England 25 Prozentpunkte (ZInsO 2009, 2114, 2119).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 268/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 22.07.2015 - 3b IN 414/14
    Musste er jedoch zu dieser Feststellung Ermittlungen anstellen, die ihm nur in seiner Eigenschaft als vorläufiger Insolvenzverwalter möglich waren, oder hat er Maßnahmen ergriffen, um die Durchsetzung künftiger Anfechtungsansprüche vorzubereiten oder zu sichern, was wiederum nur einem vorläufigen Insolvenzverwalter, nicht aber einem Sachverständigen möglich ist, so ist ihm dies als vorläufiger Insolvenzverwalter zu honorieren (BGH, ZInsO 2006, 143, 145).
  • LG Lübeck, 23.05.2005 - 7 T 173/03

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters;

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 22.07.2015 - 3b IN 414/14
    ee) Zu Recht begehrt der vorläufige Insolvenzverwalter eine Vergütungserhöhung im Hinblick auf die drei Betriebsstätten der Schuldnerin von 10 Prozentpunkten (vgl. LG Lübeck, Beschluss vom 23.05.2005, Az. 7 T 173/03, JurionRS 2005, 35723).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 212/03

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 22.07.2015 - 3b IN 414/14
    Zunächst ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zuzugestehen, dass es auf den Erfolg seiner Sanierungsbemühungen im Eröffnungsverfahren nicht ankommt, weil die Bemessung des Zuschlages gemäß § 3 InsVV tätigkeitsbezogen erfolgt (vgl. BGH, ZInsO 2007, 439).
  • LG Mönchengladbach, 05.07.2001 - 5 T 109/01

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Höhe von 25 Prozent des

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 22.07.2015 - 3b IN 414/14
    gg) Weiterhin ist im Hinblick auf das obstruktive Verhalten eines Gesellschaftergeschäftsführers der Schuldnerin der begehrte Zuschlag in Höhe von 20 Prozentpunkten zu gewähren (vgl. LG Mönchengladbach, ZInsO 2001, 750, 751).
  • LG Bielefeld, 15.07.2004 - 23 T 280/04

    Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Einbeziehung

  • BGH, 04.02.2015 - III ZR 513/13

    Wirksamkeit einer Ersatzzustellung: Erklärungsgehalt bei Entgegennahme eines

  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

  • AG Hamburg, 20.12.2013 - 67g IN 419/12

    Pflicht des vorläufigen Sachwalters zur Überwachung des Zahlungsverkehrs des

  • BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes;

  • AG Göttingen, 28.11.2012 - 74 IN 160/12

    Zur Vergütung des vorläufigen Sachwalters

  • AG Wuppertal, 23.03.2015 - 145 IN 458/14

    Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen des vorläufigen Sachwalters im

  • AG Köln, 13.11.2012 - 71 IN 109/12

    Bestimung der Vergütung eines vorläufigen Sachwalters

  • AG Essen, 27.03.2015 - 163 IN 170/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters; Zuschläge auf die Vergütung

  • LG Freiburg, 30.10.2015 - 3 T 194/15

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Bestimmung der Regelvergütung; Gewährung

    Lieferung 07.2015, § 12 InsVV Rn. 31 ff.; AG Ludwigshafen, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 b IN 414/14 Lu, Juris; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 29.01.2015 - 8 T 94/14 -, Juris; LG Bonn NZI 2014, 123 f.; Budnik NZI 2014, 247 ff.; anderer Ansicht wohl: Uhlenbruck-Mock, Insolvenzordnung, 14. Aufl. 2015, § 63 Rn. 16; derselbe in Haarmeyer-Mock, InsVV, 5. Aufl., § 12 InsVV Rn. 21 ff. - Zuschläge grundsätzlich ablehnend unter § 11 InsVV Rn. 42, 105 - und in ZInsO 2014, 67 ff.).

    Die überwiegende Auffassung in der Rechtsprechung geht allerdings davon aus, dass die Regelungslücke durch entsprechende Anwendung der §§ 11 und 12 InsVV zu schließen ist und daher der vorläufige Sachwalter gemäß § 11 analog einen Bruchteil von 25 % der Vergütung erhält, die ein Sachwalter erhalten würde (§ 12 analog), mithin 15 % der Vergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV (AG Ludwigshafen, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 b IN 414/14 Lu, Juris; AG Essen NZI 2015, 574; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 29.01.2015 - 8 T 94/14 -, Juris; LG Bonn NZI 2014, 123 f.; AG Wuppertal ZIP 2015, 541; Heidelberger Kommentar - InsO/Landfermann, 7. Aufl., § 270 a Inso Rn. 15; Haarmeyer-Mock, InsVV, 5. Aufl., § 12 Rn. 21; Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 14. Aufl., § 270 a InsO Rn. 32).

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