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AG Ludwigshafen, 25.04.2017 - 5488 Js 21633/16 |
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Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 25.08.2016 - 3 KLs 5370 Js 24199/15
- AG Ludwigshafen, 24.04.2017 - 5488 Js 21633/16
- AG Ludwigshafen, 25.04.2017 - 5488 Js 21633/16
- LG Frankenthal, 29.01.2018 - 3 KLs 5370 Js 24199/15
- OLG Zweibrücken, 12.04.2018 - 1 Ws 68/18
Wird zitiert von ...
- OLG Zweibrücken, 12.04.2018 - 1 Ws 68/18
Ausschluss einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung durch die …
Auf die sofortige Beschwerde der Verurteilten wird der Beschluss der Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 29.01.2018 aufgehoben und der Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) vom 30.10.2017 auf Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe aus den Urteilen des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 25.08.2016 (Az. 5370 Js 24199/15 3 KLs) sowie des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 25.4.2017 (Az. 5488 Js 21633/16 4a Ls) zurückgewiesen.Schließlich hat das Amtsgericht Ludwigshafen die Beschwerdeführerin am 25.4.2017 in dem Verfahren 5488 Js 21633/16 4a Ls ferner wegen vorsätzlichem Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 5 Fällen, wobei die letzte Tat am 29.7.2016 begangen wurde, unter Anwendung der §§ 2, 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, 53, 56 StGB zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten, deren Vollstreckung für die Dauer von 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.