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   AG Ludwigshafen, 30.09.2014 - 3a IN 354/14 Sp   

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https://dejure.org/2014,69805
AG Ludwigshafen, 30.09.2014 - 3a IN 354/14 Sp (https://dejure.org/2014,69805)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 30.09.2014 - 3a IN 354/14 Sp (https://dejure.org/2014,69805)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 30. September 2014 - 3a IN 354/14 Sp (https://dejure.org/2014,69805)
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  • LG Wuppertal, 10.08.1999 - 6 T 630/99

    Anforderungen an die Beschwerdebefugnis im Nachlassinsolvenzverfahren

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 30.09.2014 - 3a IN 354/14
    Die Rechtsprechung und Literatur gibt wohl überwiegend davon aus, dass zum Nachweis der Erbenstellung die Vorlage eines Erbscheins erforderlich ist (LG Köln, Beschluss vom 24.06.2003, Az. 19 T 84/03, ZInsO 2003, 720; LG Wuppertal, Beschluss vom 10.08.1999, Az. 6 T 630/99; Uhlenbruck- Lüer , 13. Aufl., § 317 Rnr. 2; HambKomm- Böhm , 4. Aufl. 2012 , § 317 Rnr. 2, ggf. soll auch ein öffentliches Testament nebst Niederschrift über die Eröffnung ausreichen, §§ 2232 BGB, 348 FamFG).
  • LG Köln, 24.06.2003 - 19 T 84/03

    Zulässigkeit des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 30.09.2014 - 3a IN 354/14
    Die Rechtsprechung und Literatur gibt wohl überwiegend davon aus, dass zum Nachweis der Erbenstellung die Vorlage eines Erbscheins erforderlich ist (LG Köln, Beschluss vom 24.06.2003, Az. 19 T 84/03, ZInsO 2003, 720; LG Wuppertal, Beschluss vom 10.08.1999, Az. 6 T 630/99; Uhlenbruck- Lüer , 13. Aufl., § 317 Rnr. 2; HambKomm- Böhm , 4. Aufl. 2012 , § 317 Rnr. 2, ggf. soll auch ein öffentliches Testament nebst Niederschrift über die Eröffnung ausreichen, §§ 2232 BGB, 348 FamFG).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 74/10

    Nachlassinsolvenzverfahren: Antragsberechtigung des Erben bei Anfechtung der

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 30.09.2014 - 3a IN 354/14
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 19.05.2011, Az. IX ZB 74/10, ZInsO 2011, 1352, die Frage, ob es der Vorlage eines Erbscheins bedarf, oder ob die Glaubhaftmachung der Erbenstellung ausreicht, offen gelassen, da im dort entschiedenen Fall der Antragsteller geltend machte, er habe die Erbschaft wirksam ausgeschlagen und damit, dass er bereits nicht Erbe geworden sei.
  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 120/04

    Anforderungen an den Nachweis der Erbenstellung; Widerlegung der

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 30.09.2014 - 3a IN 354/14
    Nach einer anderen Auffassung ist die Glaubhaftmachung der Erbenstellung ausreichend (MüKomm- Siegmann , 3. Aufl. 2014, § 317 InsO, Rnr. 2; "unter Umständen" soll die bloße Glaubhaftmachung genügen, HK- Marotzke , 7. Aufl. 2014, § 317, Rnr. 3; BGH, Urteil vom 10.12.2004, Az. V ZR 120/04, NJW-RR 2005, 599), da der Erbe bis auf wenige Ausnahmefälle nicht gezwungen ist, seine Erbenstellung durch die Vorlage eines Erbscheins nachzuweisen (wie in § 35 Abs. 1 S. 1 GBO) und der Erbschein nach § 2365 BGB lediglich eine Möglichkeit zum Nachweis darstellt (MüKomm- Mayer , 6. Aufl. 2013, § 2365, Rnr. 32).
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