Rechtsprechung
AG Ludwigslust, 12.01.2022 - 8 M 5083/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nebenkosten der Zwangsvollstreckung müssen nicht gesondert festgesetzt werden!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vollstreckbarkeit der Kosten der Zwangsvollstreckung auch bei beendeter Vollstreckung der Hauptsache ohne gesonderte Kostenfestsetzung (IVR 2022, 36)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 13.08.2013 - 34 Wx 322/13
Zwangsvollstreckung aus einem Räumungstitel: Grundbucheintragung einer …
Auszug aus AG Ludwigslust, 12.01.2022 - 8 M 5083/21
Denn mit der Regelung des § 788 Abs. 1 ZPO, welche nach dem Wortlaut der Vorschrift auf die " zeitgleiche " Vollstreckung mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch abstellt, sollte lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass keine vorherige Kostenfestsetzung nach § 788 Abs. 2 ZPO für diejenigen Kosten beantragt werden muss, die als Annex der Hauptsache anfallen (OLG München, Beschluss vom 13. August 2013, 34 Wx 322/13, Rn. 7;… Geimer in: Zöller Zivilprozessordnung 34. Aufl. § 788 Rn. 14).