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   AG Ludwigslust, 19.11.2009 - 5 F 283/09   

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https://dejure.org/2009,30440
AG Ludwigslust, 19.11.2009 - 5 F 283/09 (https://dejure.org/2009,30440)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 19.11.2009 - 5 F 283/09 (https://dejure.org/2009,30440)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 19. November 2009 - 5 F 283/09 (https://dejure.org/2009,30440)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einvernehmliche Regelung des Umgangs mit einem unter 14 Jahre alten Kind: Konkludente Zustimmung des Kindes durch Zustimmungserklärung der Eltern; ausdrückliche Entscheidung über die gerichtliche Billigung

  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG §§ 7 Abs. 1 Nr. 1, 89 Abs. 2, 156 Abs. 2
    Umgangsrecht: Zustimmung der Eltern zu Vergleichsabschluss i. S. d. § 156 Abs. 2 FamFG ausreichend (totz eigener Beteiligtenstellung des Kindes)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung der Eltern zu einem Vergleichsabschluss i.S.d. § 156 Abs. 2 Familienverfahrensgesetz (FamFG) zur einvernehmlichen Regelung des Umgangsrechtes der Eltern mit einem unter 14 Jahre alten Kind; Zeitpunkt des Zustandekommens eines Vergleichs

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 488
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Ludwigslust, 16.09.2004 - 5 F 56/04
    Auszug aus AG Ludwigslust, 19.11.2009 - 5 F 283/09
    Hier war eine Abweichung von dem Regelverfahrenswert in Sorgerechtssachen in Höhe von 3.000,00 EUR insoweit gerechtfertigt, als es sich um ein einverständliches Verfahren handelte (vgl. AG Ludwigslust FamRZ 2005, 821 zu §§ 94 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Satz 1 a. F., 30 Abs. 2 KostO).
  • OLG Schleswig, 30.12.2011 - 10 UF 230/11

    Rechtsfolgen der Erledigungserklärung im Umgangsverfahren

    Während das Oberlandesgericht Nürnberg (FamRZ 2011, 1533) der Ansicht ist, ein Beschluss, in dem eine Umgangsvereinbarung gebilligt werde, habe rein deklaratorischen Charakter, ist der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 16/6308 Seite 237) und der herrschenden Rechtsprechung (KG BeckRS 2010, 29600; OLG Frankfurt FamRZ 2011, 394 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 10.08.2011, Az. 3 UF 170/11, zitiert nach juris; BVerfG FamRZ 2011, 957 ; AG Ludwigslust FamRZ 2010, 488; BGH FamRZ 2005, 1471 zur alten Rechtslage) eher zu entnehmen, dass ein gesonderter Billigungsbeschluss erforderlich ist.
  • OLG Frankfurt, 25.05.2010 - 5 UF 50/10

    Umgangsrechtsregelung: Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer

    Im Hinblick auf die Vollstreckungsvorschrift des § 89 Abs. 2 FamFG, der ausdrücklich vor Festsetzung eines Ordnungsgeldes einen entsprechenden Hinweis in dem Regelungsbeschluss verlangt, wird die Auffassung vertreten, dass die gerichtliche Billigung durch Beschluss erfolgen sollte (Vgl. Schumann, Münchner Kommentar, FamFG, § 156 Rn. 13 FamFG, AG Ludwigslust FamRZ 2010, 488 - 490).
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