Rechtsprechung
AG Ludwigslust, 21.02.2011 - 5 C 97/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahme notwendiger zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandener Kosten einer ausgelagerten Rechtsabteilung bei der Anreise vom Kanzleisitz zum Ort des Prozessgerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2
Annahme notwendiger zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandener Kosten einer ausgelagerten Rechtsabteilung bei der Anreise vom Kanzleisitz zum Ort des Prozessgerichts
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.11.2003 - VI ZB 41/03
Verfahrensrecht - Zuziehung eines Rechtsanwaltes
Auszug aus AG Ludwigslust, 21.02.2011 - 5 C 97/09
Hat eine Partei die unternehmensinterne Bearbeitung von Verfahren im Sinne einer ausgelagerten Rechtsabteilung auf die weder an ihrem Geschäftsort noch dem Ort des Prozessgerichtes ansässige Kanzlei ihrer Prozessbevollmächtigten übertragen, so sind deren Reisekosten von ihrem Kanzleisitz zu dem Prozessgericht als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung der vertretenen Partei notwendig anzusehen (Fortführung von BGH NJW-RR 2004, 430 und BGH JurBüro 2007, 536 ).Die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts wiederum ist regelmäßig dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1, 2 , Halbsatz ZPO anzusehen, wenn ein Unternehmen Partei ist, das die Aufgaben einer Rechtsabteilung im Wege des so genannten "Outsourcing" zumindest zum Teil auf eine Anwaltskanzlei an seinem Geschäftsort überträgt (vgl. BGH NJW-RR 2004, 430 ).
- BGH, 23.01.2007 - I ZB 42/06
Auswärtiger Rechtsanwalt V
Auszug aus AG Ludwigslust, 21.02.2011 - 5 C 97/09
Die hier nicht in Rede stehende Gefahr von Manipulationen kann auch vernachlässigt werden, weil sich der Ort, an dem die Sache unternehmensintern bearbeitet worden ist, regelmäßig anhand der vorprozessual geführten Korrespondenz feststellen lassen wird (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1561 ). - OLG Brandenburg, 16.04.2007 - 9 WF 68/07
Nichterhebung von Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung bei …
Auszug aus AG Ludwigslust, 21.02.2011 - 5 C 97/09
Hat eine Partei die unternehmensinterne Bearbeitung von Verfahren im Sinne einer ausgelagerten Rechtsabteilung auf die weder an ihrem Geschäftsort noch dem Ort des Prozessgerichtes ansässige Kanzlei ihrer Prozessbevollmächtigten übertragen, so sind deren Reisekosten von ihrem Kanzleisitz zu dem Prozessgericht als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung der vertretenen Partei notwendig anzusehen (Fortführung von BGH NJW-RR 2004, 430 und BGH JurBüro 2007, 536 ).