Rechtsprechung
AG München, 11.07.2014 - 343 C 7578/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
Richterin L. am AG München - Az: 343 C 7578/14 vom 14 Juli 2014 - stellt ihre frühere korrekte Rechtsprechung auf den Kopf und belegt den unabhängigen Sachverstand - anweisungsgebunden - mit Berufsverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vogel.de (Kurzinformation)
Überzogene Nebenkosten sind nicht einklagbar - Gericht rügt unlautere Praxis mancher Gutachter
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
Richterin L. am AG München - Az: 343 C 7578/14 vom 14 Juli 2014 - stellt ihre frühere korrekte Rechtsprechung auf den Kopf und belegt den unabhängigen Sachverstand - anweisungsgebunden - mit Berufsverbot
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 1373
Wird zitiert von ... (6)
- LG Hamburg, 09.04.2015 - 323 S 45/14
Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall
Nach Auffassung der Kammer folgt nichts anderes aus den von dem Beklagten angeführten Entscheidungen des OLG Dresden (Az. 7 U 111/12, Urteil vom 19.2.2014 und Beschluss vom 3.6.2014, Anlage BB 1 = Bl 117 ff. d.A.) und des Amtsgerichts München (Az. 343 C 7578/14, Anlage BB 2 = Bl 123 ff. d.A.). - AG Essen-Steele, 17.08.2015 - 17 C 126/15
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Sachverständigenkosten aus …
Dies gilt nach Auffassung des Gerichts noch umso mehr, als dass die Festlegung der Nebenkostenvergütung von Sachverständigen im JVEG auf einer breiten rechtsstaatlichen Untersuchung beruht, die nicht nur die Nebenkosten gerichtlicher Sachverständiger, sondern vor allem auch die privater Sachverständiger ermittelt hat, so dass in die Bestimmung der Nebenkosten nach dem JVEG die Abrechnungspraxis der Privatsachverständigen mit eingeflossen ist (…vgl. z.B. LG Saarbrücken, Urt. v. 19.12.2014 - 13 S 41/13; i. E. auch AG München, Urt. v. 11.07.2014 - 343 C 7578/14). - AG Essen-Steele, 17.08.2015 - 17 C 66/15 Dies gilt nach Auffassung des Gerichts noch umso mehr, als dass die Festlegung der Nebenkostenvergütung von Sachverständigen im JVEG auf einer breiten rechtsstaatlichen Untersuchung beruht, die nicht nur die Nebenkosten gerichtlicher Sachverständiger, sondern vor allem auch die privater Sachverständiger ermittelt hat, so dass in die Bestimmungen der Nebenkosten nach dem JVEG die Abrechnungspraxis der Privatsachverständigen mit eingeflossen ist (…vgl. z.B. LG Saarbrücken, Urt. v. 19.12.2014 - 13 S 41/13; i.E. auch AG München, Urt. v. 11.07.2014 - 343 C 7578/14).
- AG Hamburg-Barmbek, 31.08.2016 - 820 C 244/16 Nichts anderes folgt aus dem vom Beklagten ins Feld geführten Urteil des Amtsgerichts München vom 11.07.2014 (343 C 7578/14 - NJW-RR 2014, 1373).
- AG Hamburg-Barmbek, 20.04.2016 - 820 C 159/15 Der dem von der Beklagten ebenfalls erwähnten Urteil des Amtsgerichts München vom 11.07.2014 (343 C 7578/14 - NJW-RR 2014, 1373) zugrundeliegende Fall unterscheidet sich vom hier zu entscheidenden ebenfalls.
- LG München I, 18.12.2014 - 17 O 5122/14 Der Sachverständige kann grundsätzlich auch eine aus Grundhonorar und Nebenkosten zusammengesetzte Rechnung stellen (AG München, NJW-RR 2014, 1373).