Rechtsprechung
AG München, 22.03.2018 - 472 C 23258/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 558a Abs. 2
Mieterhöhungsverlangen, Klage und Widerklage, Zustimmung zur Mieterhöhung, Mieterhöhungsklage, Hauptsacheklage, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten - wertermittlerportal
- rewis.io
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieterhöhung kann nicht auf "MietpreisCheck" von immobilienscout24 gestützt werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Mietpreischeck
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Begründung einer Mieterhöhung
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung auf Basis des "MietpreisCheck" von Immobilienscout24?
- lto.de (Kurzinformation)
Zu geplanter Mieterhöhung: Verweis auf "gerichtsbekanntes" Online-Portal genügt nicht
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mietpreischeck kann kein Mieterhöhungsverlangen begründen!
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Mietpreischeck von Immobilienscout24 nicht als Begründung für Mieterhöhungsverlangen geeignet
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Internet-MietpreisCheck - Mit Daten eines Internetportals können Vermieter kein Mieterhöhungsverlangen begründen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Mietpreiserhöhung mit Mietpreischeck von Immobilienscout24.de unwirksam
- haufe.de (Kurzinformation)
Daten von Immobilienportal können Mieterhöhung nicht begründen
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung ortsübliche Miete mit Mietspiegel aus Immobilienportal
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung für Mietwohnung mit Mietspiegel aus Immobilienportal
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mieterhöhungsverlangen kann sich nicht auf Vergleichsmieten aus Immobilienportal stützen
Verfahrensgang
- AG München, 22.03.2018 - 472 C 23258/17
- LG München I, 03.09.2018 - 14 S 5672/18
Papierfundstellen
- ZMR 2019, 43
Wird zitiert von ...
- LG München I, 03.09.2018 - 14 S 5672/18
Berufung, Vergleichsmiete, Rechtsmittel, Streitwert, Wohnung, Hinweisbeschluss, …
Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Amtsgerichts München vom 22.03.2018 (Az. 472 C 23258/17) wird zurückgewiesen.Unter Abänderung des am 22.03.2018 verkündeten Endurteils des Amtsgerichts München (Az. 472 C 23258/17) wird der Beklagte verurteilt, eine Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete bzgl. der Wohnung Nr. ... in der ... in ... München von bisher 1.189,20 EUR auf 1.367,58 EUR mit Wirkung ab dem 01.09.2017 zuzustimmen.