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   AG Mölln, 06.10.1988 - C 405/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5653
AG Mölln, 06.10.1988 - C 405/88 (https://dejure.org/1988,5653)
AG Mölln, Entscheidung vom 06.10.1988 - C 405/88 (https://dejure.org/1988,5653)
AG Mölln, Entscheidung vom 06. Oktober 1988 - C 405/88 (https://dejure.org/1988,5653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung eines Schmerzensgeldes nach Durchführung eines so genannten heimlichen Aids-Testes; Voraussetzungen für einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und in das allgemeine Persönlichkeitsrecht; Erteilung eines wirksamen Einverständnisses zur Blutentnahme im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 775
  • NJW 1990, 2344 (Ls.)
  • NJW-RR 1989, 478 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus AG Mölln, 06.10.1988 - C 405/88
    Seit dem sog. Volkszählungsurteil (BVerfGE 65, 1 = NJW 84, 419) ist das Recht des einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung als Konkretisierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes nicht mehr bestritten; in das Recht des einzelnen, selbst ober die Preisgabe und die Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen, greift der behandelnde Arzt grundsätzlich dann ein, wenn er sich Informationen über den Gesundheitszustand des Patienten ohne dessen Einwilligung verschafft (Michel, a.a.O., S. 2272).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 214/83

    Sondereinheit 'Nachtigall' - Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 823 Abs. 2 BGB

    Auszug aus AG Mölln, 06.10.1988 - C 405/88
    Geringfügige Eingriffe vermögen Ansprüche auf eine materielle Entschädigung nicht auszulösen (ständige Rspr., zuletzt BGHZ 95, 212, 215) [BGH 09.07.1985 - VI ZR 214/83] .
  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus AG Mölln, 06.10.1988 - C 405/88
    Nach herrschender Rechtsprechung (grundlegend BGHZ 13, 334) verpflichtet eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, d.h. des Rechtes des einzelnen auf Achtung seiner individuellen Persönlichkeit gegenüber dem Staat und im privaten Rechtsverkehr, grundsätzlich zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeldgeld.
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