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   AG Mönchengladbach, 29.01.2018 - 45 IN 66/17   

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https://dejure.org/2018,1837
AG Mönchengladbach, 29.01.2018 - 45 IN 66/17 (https://dejure.org/2018,1837)
AG Mönchengladbach, Entscheidung vom 29.01.2018 - 45 IN 66/17 (https://dejure.org/2018,1837)
AG Mönchengladbach, Entscheidung vom 29. Januar 2018 - 45 IN 66/17 (https://dejure.org/2018,1837)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall des rechtlichen Interesses der Gläubigerin an der Eröffnung des Verfahrens

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein rechtliches Interesse am sog. Weiterlaufenlassen des Antrages bei Schuldner mit ausschließlich geringfügig beschäftigten Mitarbeitern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.2012 - IX ZB 18/12

    Insolvenzantrag einer Krankenkasse: Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach

    Auszug aus AG Mönchengladbach, 29.01.2018 - 45 IN 66/17
    Die Reichweite der Vorschrift erschöpft sich aber auch genau darin; insbesondere müssen die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen, namentlich auch das rechtliche Interesse an der Verfahrenseröffnung weiterhin vorliegen (allg. M.: BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - IX ZB 18/12, Rz. 7, 8 des nach juris zitierten Beschlusses zur alten Gesetzesfassung.; AG Köln Beschluss vom 20.10.2017 - 75 IN 309/17, Rz. 15 des nach juris zitierten Beschlusses zur neuen Gesetzesfassung).
  • AG Leipzig, 05.09.2017 - 403 IN 1109/17

    Fortführung des Insolvenzeröffnungsverfahrens bei Ausgleich der Forderung

    Auszug aus AG Mönchengladbach, 29.01.2018 - 45 IN 66/17
    Ein rechtliches Interesse an der Eröffnung besteht nur, soweit eine eigene Betroffenheit vorliegt; eine solche Betroffenheit scheidet aber aus, wenn das Entstehen neuer Verbindlichkeiten gegenüber dem antragstellenden Sozialversicherungsträger ("bei diesem") ausgeschlossen ist (so auch AG Leipzig, Beschluss vom 05.09.2017 - 403 IN 1109/17, Rz. 37, 38 des nach juris zitierten Beschlusses).
  • AG Köln, 20.10.2017 - 75 IN 309/17

    Erledigung, erledigendes Ereignis, Erledigungserklärung, übereinstimmende,

    Auszug aus AG Mönchengladbach, 29.01.2018 - 45 IN 66/17
    Die Reichweite der Vorschrift erschöpft sich aber auch genau darin; insbesondere müssen die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen, namentlich auch das rechtliche Interesse an der Verfahrenseröffnung weiterhin vorliegen (allg. M.: BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - IX ZB 18/12, Rz. 7, 8 des nach juris zitierten Beschlusses zur alten Gesetzesfassung.; AG Köln Beschluss vom 20.10.2017 - 75 IN 309/17, Rz. 15 des nach juris zitierten Beschlusses zur neuen Gesetzesfassung).
  • AG Kleve, 24.08.2018 - 43 IN 30/18

    Erledigung, Zahlung, Rechtsschutzbedürfnis, Fortführung,

    Die bisherige Rechtsprechung und Praxis, die sich für die Fortführen des Zweitantrags herausgebildet hat, gilt künftig bereits beim (Erst-)Antrag (vgl. hierzu u.a.: AG Köln, Beschl. v. 14.06.2017, Az. 73 IN 74/17, NZI 2017, 899; AG Leipzig, Beschl. v. 05.09.2017, Az. 403 IN 1109/17, NZI 2017, 846; AG Mönchengladbach, Beschl. v. 29.01.2018, Az. 45 IN 66/17, BeckRS 2018, 828; Laroche , ZInsO 2015, 2511, 2512; vgl. zu der bisherigen Rechtsprechung zur Fortführung des Zweitantrages: BGH, Beschl. v. 12.07.2012, Az. IX ZB 18/12, NZI 2012, 708).
  • AG Köln, 20.02.2018 - 73 IN 237/17

    Auferlegung der Kosten nach übereinstimmender Erledigterklärung der Hauptsache

    Wird die Forderung des antragstellenden Gläubigers erfüllt, so bleibt immer noch sein Initiativrecht im Interesse der Gläubigergesamtheit (so ausdrücklich - ohne Hervorhebungen - BT-Drs. 17/3030, S. 42; a.A. AG Mönchengladbach, Beschl. v. 29.01.2018 - 45 IN 66/17, BeckRS 2018, 828).
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