Rechtsprechung
AG Mönchengladbach, 29.01.2018 - 45 IN 66/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
Nr. 1008 VV
RVG, Kostenrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wegfall des rechtlichen Interesses der Gläubigerin an der Eröffnung des Verfahrens
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein rechtliches Interesse am sog. Weiterlaufenlassen des Antrages bei Schuldner mit ausschließlich geringfügig beschäftigten Mitarbeitern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.07.2012 - IX ZB 18/12
Insolvenzantrag einer Krankenkasse: Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach …
Auszug aus AG Mönchengladbach, 29.01.2018 - 45 IN 66/17
Die Reichweite der Vorschrift erschöpft sich aber auch genau darin; insbesondere müssen die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen, namentlich auch das rechtliche Interesse an der Verfahrenseröffnung weiterhin vorliegen (allg. M.: BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - IX ZB 18/12, Rz. 7, 8 des nach juris zitierten Beschlusses zur alten Gesetzesfassung.;… AG Köln Beschluss vom 20.10.2017 - 75 IN 309/17, Rz. 15 des nach juris zitierten Beschlusses zur neuen Gesetzesfassung). - AG Leipzig, 05.09.2017 - 403 IN 1109/17
Fortführung des Insolvenzeröffnungsverfahrens bei Ausgleich der Forderung
Auszug aus AG Mönchengladbach, 29.01.2018 - 45 IN 66/17
Ein rechtliches Interesse an der Eröffnung besteht nur, soweit eine eigene Betroffenheit vorliegt; eine solche Betroffenheit scheidet aber aus, wenn das Entstehen neuer Verbindlichkeiten gegenüber dem antragstellenden Sozialversicherungsträger ("bei diesem") ausgeschlossen ist (so auch AG Leipzig, Beschluss vom 05.09.2017 - 403 IN 1109/17, Rz. 37, 38 des nach juris zitierten Beschlusses). - AG Köln, 20.10.2017 - 75 IN 309/17
Erledigung, erledigendes Ereignis, Erledigungserklärung, übereinstimmende, …
Auszug aus AG Mönchengladbach, 29.01.2018 - 45 IN 66/17
Die Reichweite der Vorschrift erschöpft sich aber auch genau darin; insbesondere müssen die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen, namentlich auch das rechtliche Interesse an der Verfahrenseröffnung weiterhin vorliegen (allg. M.: BGH…, Beschluss vom 12.07.2012 - IX ZB 18/12, Rz. 7, 8 des nach juris zitierten Beschlusses zur alten Gesetzesfassung.; AG Köln Beschluss vom 20.10.2017 - 75 IN 309/17, Rz. 15 des nach juris zitierten Beschlusses zur neuen Gesetzesfassung).
- AG Kleve, 24.08.2018 - 43 IN 30/18
Erledigung, Zahlung, Rechtsschutzbedürfnis, Fortführung, …
Die bisherige Rechtsprechung und Praxis, die sich für die Fortführen des Zweitantrags herausgebildet hat, gilt künftig bereits beim (Erst-)Antrag (vgl. hierzu u.a.: AG Köln, Beschl. v. 14.06.2017, Az. 73 IN 74/17, NZI 2017, 899; AG Leipzig, Beschl. v. 05.09.2017, Az. 403 IN 1109/17, NZI 2017, 846; AG Mönchengladbach, Beschl. v. 29.01.2018, Az. 45 IN 66/17, BeckRS 2018, 828; Laroche , ZInsO 2015, 2511, 2512; vgl. zu der bisherigen Rechtsprechung zur Fortführung des Zweitantrages: BGH, Beschl. v. 12.07.2012, Az. IX ZB 18/12, NZI 2012, 708). - AG Köln, 20.02.2018 - 73 IN 237/17
Auferlegung der Kosten nach übereinstimmender Erledigterklärung der Hauptsache
Wird die Forderung des antragstellenden Gläubigers erfüllt, so bleibt immer noch sein Initiativrecht im Interesse der Gläubigergesamtheit (…so ausdrücklich - ohne Hervorhebungen - BT-Drs. 17/3030, S. 42; a.A. AG Mönchengladbach, Beschl. v. 29.01.2018 - 45 IN 66/17, BeckRS 2018, 828).