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   AG Mönchengladbach-Rheydt, 04.11.2021 - 503 L 1/21   

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https://dejure.org/2021,55097
AG Mönchengladbach-Rheydt, 04.11.2021 - 503 L 1/21 (https://dejure.org/2021,55097)
AG Mönchengladbach-Rheydt, Entscheidung vom 04.11.2021 - 503 L 1/21 (https://dejure.org/2021,55097)
AG Mönchengladbach-Rheydt, Entscheidung vom 04. November 2021 - 503 L 1/21 (https://dejure.org/2021,55097)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichten des Zwangsverwalters bei aufgehobenem Verfahren und Weisungsrecht des Gerichts (IVR 2022, 53)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2022, 241
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.10.2007 - IX ZR 156/06

    Auskehrung nicht verbrauchter Nebenkostenvorauszahlungen an den Ersteher in der

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 04.11.2021 - 503 L 1/21
    Hinsichtlich des laufenden Jahres gilt, dass die Verpflichtung zur Abrechnung der Betriebskosten den Ersteher trifft, soweit der Abrechnungszeitraum erst nach der Erteilung des Zuschlags abgelaufen ist (vgl. Stöber/ Drasdo , ZVG, 22. Auflage, § 152 Rn. 150, § 161 Rn. 54; BeckOGK/ Drasdo , 1.10.2021, BGB § 535 Rn. 680; dazu auch BGH, NJW-RR 2008, 323 Rn. 16).

    Im Verhältnis zur Ersteherin sind diese Überlegungen jedoch für den Zeitraum vor dem Nutzen- und Lastenübergang des § 56 S. 2 ZVG nicht gewinnbringend (vgl. für die Zeit danach: BGH, NJW-RR 2008, 323 Rn. 22).

    Wie auf einen gleichlautenden Antrag eines Mieters, Gläubigers, sonstigen Beteiligten oder der Zwangsverwalterin hin, hätte entschieden werden müssen, kann dabei ebenso dahingestellt bleiben, wie die Frage, ob sich die Zwangsverwalterin schadensersatzpflichtig macht (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 323).

  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 168/05

    Pflicht des Zwangsverwalters eines vermieteten Grundstücks zur Abrechnung von

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 04.11.2021 - 503 L 1/21
    Ein Ersteher des Vollstreckungsobjekts kann vom Vollstreckungsgericht keine Weisung beanspruchen, wonach der Zwangsverwalter Betriebskostenabrechnungen für Abrechnungsjahre vor dem Beschlagnahmejahr zu erstellen hat (Abgrenzung zu BGH, NJW 2003, 2320; NJW 2006, 2626).

    Die auf dem Mietvertrag beruhende Verpflichtung des Vermieters zur jährlichen Abrechnung der Betriebskosten und zur Auszahlung eines daraus sich ergebenden Guthabens des Mieters habe der Zwangsverwalter nach § 152 Abs. 2 ZVG auch dann zu erfüllen, wenn die Betriebskosten für einen Zeitraum abzurechnen sind, der vor der Beschlagnahme liegt und hinsichtlich dessen die Geltendmachung einer etwaigen Nachforderung zu Gunsten der Haftungsmasse nach § 152 Abs. 1 Hs. 2 ZVG i.V.m. § 556 Abs. 3 S. 3 BGB ausgeschlossen ist (BGH, NJW 2006, 2626 [2627]).

  • BGH, 26.03.2003 - VIII ZR 333/02

    Pflicht des Zwangsverwalters zur Abrechnung der Nebenkosten

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 04.11.2021 - 503 L 1/21
    Ein Ersteher des Vollstreckungsobjekts kann vom Vollstreckungsgericht keine Weisung beanspruchen, wonach der Zwangsverwalter Betriebskostenabrechnungen für Abrechnungsjahre vor dem Beschlagnahmejahr zu erstellen hat (Abgrenzung zu BGH, NJW 2003, 2320; NJW 2006, 2626).

    Da die Höhe einer etwaigen Nachforderung aber nur durch eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung zu ermitteln sei, obliege die Erstellung dieser Abrechnung dem Verwalter jedenfalls insoweit, als eine mögliche Nachforderung der Beschlagnahme unterliegt (BGH, NJW 2003, 2320 [2321]).

  • BFH, 07.11.2001 - II R 14/99

    Wirtschaftliches Eigentum an Grundstücken im Beitrittsgebiet; staatlicher

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 04.11.2021 - 503 L 1/21
    Neben der dinglichen Haftung des Grundstücks gem. § 12 GrStG haftete die Schuldnerin gem. § 10 GrStG, § 151 Abs. 2 Nr. 2 BewG i.V.m. § 39 Abs. 1 AO auch persönlich für die Steuerforderung (vgl. BFH, BeckRS 2001, 25000239; Haug in: Beck'sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon, Edition 56 2021, Stand: 01.02.2019, "Treuhandverhältnis" Rn. 16; Rössler/Troll/ Halaczinsky , 33. EL Januar 2021, BewG § 151 Rn. 41; Kreutziger/Schaffner/Stephany/ Schaffner , 5. Aufl. 2021, BewG § 151 Rn. 20).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 330/03

    Pflicht des Zwangsverwalters zur Herauszahlung einer Kaution

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 04.11.2021 - 503 L 1/21
    Der Antrag der Zwangsverwalterin ist zudem begründet, da ein Eintritt in die Energielieferverträge mit der NEOW gemäß dem Bericht vom 29.03.2021 (dort Seite 5) nicht erfolgt ist (vgl. zur insofern nicht bestehenden Verpflichtung: BGH, NJW-RR 2005, 1029 [1030]; Stöber/ Drasdo , ZVG, 22. Auflage, § 152 Rn. 77), sodass die Schuldnerin auf eigene Verbindlichkeiten geleistet hat und ein Erstattungsanspruch nicht entstanden sein kann.
  • OLG Brandenburg, 02.03.2010 - 6 U 40/09

    Zwangsverwaltung: Eintrittspflicht des Zwangsverwalters in bestehende Verträge

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 04.11.2021 - 503 L 1/21
    Die Schuldnerin ist hinsichtlich der dinglichen Forderung nicht Dritte im Sinne des § 268 Abs. 3 S. 1 BGB, da die Zwangsverwalterin nicht Rechtsnachfolgerin der Schuldnerin ist (vgl. OLG Brandenburg, BeckRS 2010, 16074; Stöber/ Drasdo , ZVG, 22. Auflage, § 152 Rn. 77).
  • BGH, 17.11.2011 - V ZB 34/11

    Zwangsverwaltungsverfahren: Anspruch des Zwangsverwalters gegen den Ersteher auf

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 04.11.2021 - 503 L 1/21
    Dies ist grundsätzlich nur bei Unvollständigkeit oder rechnerischer Unrichtigkeit, ausnahmsweise aber auch bei materieller Unrichtigkeit der Abrechnung der Fall, nämlich dann, wenn die Unrichtigkeit offensichtlich ist (vgl. BGH, NZI 2012, 255).
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