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   AG Mönchengladbach-Rheydt, 07.12.2017 - 10 C 294/17   

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https://dejure.org/2017,66656
AG Mönchengladbach-Rheydt, 07.12.2017 - 10 C 294/17 (https://dejure.org/2017,66656)
AG Mönchengladbach-Rheydt, Entscheidung vom 07.12.2017 - 10 C 294/17 (https://dejure.org/2017,66656)
AG Mönchengladbach-Rheydt, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - 10 C 294/17 (https://dejure.org/2017,66656)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 83 (Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Apotheken | Rückerstattung der Umsatzsteuer (Zytostatika-Versorgung) | Fehlende Darlegung einer Nettopreisabrede

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99

    Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 07.12.2017 - 10 C 294/17
    Dies gilt nach der Besprechung des Bundesgerichtshofs selbst bei Angeboten vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer (vgl. u.a. BGH NJW 2001, 2464).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Parteien ausdrücklich einen Nettopreis vereinbart haben, wofür auch ein Handelsbrauch oder eine Verkehrssitte maßgeblich sein kann (vgl. BGH NJW 2001, 2464).

  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 198/90

    Berechnung des Werts nach Wandelung eines Kaufvertrages herauszugebender

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 07.12.2017 - 10 C 294/17
    Sie ist unselbstständiger Teil des zu zahlenden Entgelts (siehe BGHZ 58, 291; 60, 199; 103, 294; 115, 47).
  • BFH, 24.09.2014 - V R 19/11

    Verabreichung von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten eines

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 07.12.2017 - 10 C 294/17
    Mit Urteil vom 24.09.2014 (Az. V R 19/11) entschied der Bundesgerichtshof, dass die Verabreichung von für den jeweiligen Patienten individuell hergestellten Zytostatika im Rahmen einer ambulant in einem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Behandlung ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz im Sinne des § 4 Nr. 16 lit. b UStG (nunmehr: des § 4 Nr. 14 lit. b UStG) und deshalb umsatzsteuerfrei sei.
  • LG Göttingen, 21.09.2017 - 12 O 58/16

    Arzt; Behandlung; Krankenhausapotheke; Rückforderung; Umsatzsteuer;

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 07.12.2017 - 10 C 294/17
    Insbesondere ist es - entgegen der im Schriftsatz vom 23.11.2017 zuletzt unter Bezugnahme auf das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 21.09.2017, Az. 12 O 58/16, geäußerten Auffassung der Klägerin - auch unerheblich, ob der Rechtsstreit die Frage betrifft, welche der Vertragsparteien, die nicht erwartete Umsatzsteuer zu tragen hat, oder - wie hier - die Frage, ob die Umsatzsteuer zurückzuerstatten ist, wenn sich herausstellt, dass diese nach den steuerrechtlichen Regelungen tatsächlich nicht abzuführen war.
  • BGH, 15.02.1973 - VII ZR 212/71

    Mehrwertsteuer bei Architektengebühren

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 07.12.2017 - 10 C 294/17
    Sie ist unselbstständiger Teil des zu zahlenden Entgelts (siehe BGHZ 58, 291; 60, 199; 103, 294; 115, 47).
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