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AG Mönchengladbach-Rheydt, 27.08.2015 - 15 C 11/15 |
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AG Mönchengladbach-Rheydt, Entscheidung vom 27. August 2015 - 15 C 11/15 (https://dejure.org/2015,66997)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatz von Kosten eines vom Geschädigten zur Schadensfeststellung eingeholten Sachverständigengutachtens
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05
Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen
Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 27.08.2015 - 15 C 11/15
Grundsätzlich bestehen zwar keine Bedenken dagegen, dass ein Sachverständiger neben einem Grundhonorar für die Erstellung eines Schadensgutachtens, das er in pauschalierter Weise an der Schadenshöhe orientiert, die ihm im Rahmen der Auftragsabwicklung gesondert entstehenden Auslagen als "Nebenkosten" bei der Bemessung seines Gesamthonorars berücksichtigt (vgl. BGH NJW-RR 2007, 56).