Rechtsprechung
AG Mühldorf am Inn, 13.06.2016 - 1 XIV 65/16 (B) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rewis.io
Antrag auf Sicherungshaft - Abschiebehaft
- ra.de
Verfahrensgang
- AG Mühldorf am Inn, 13.06.2016 - 1 XIV 65/16 (B)
- AG Mühldorf am Inn, 27.06.2016 - 1 XIV 73/16
- LG Traunstein, 18.07.2016 - 4 T 2112/16
- LG Traunstein, 18.07.2016 - 4 T 2293/16
- BGH, 19.01.2017 - V ZB 118/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.05.2012 - V ZB 244/11
Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Asylbewerbers …
Auszug aus AG Mühldorf am Inn, 13.06.2016 - 1 XIV 65/16
Die Annahme der Entziehungsabsicht setzt konkrete Umstände, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen d. Betroff. voraus, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten oder es nahelegen, dass d. Betroff. beabsichtigt unterzutauchen oder die Ab-/Zurückschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (BGH vom 03.05.2012, Az V ZB 244/11;… Renner, Ausländerrecht, § 62 AufenthG Rz. 76).Das Gericht schließt hieraus auf den Anreiz d. Betroff., sich nicht freiwillig für das Rücknahmeverfahren bereit zu halten, sondern im Gegenteil unterzutauchen (vgl. hierzu auch BGH vom 03.05.2012, Az V ZB 244/11), § 2 Abs. 14 Nr. 4 AufenthG.
- BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09
Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der …
Auszug aus AG Mühldorf am Inn, 13.06.2016 - 1 XIV 65/16
Ob die Abschiebung nach Marokko zu Recht erfolgt, ist nicht vom Haftrichter, sondern von den jeweils zuständigen Verwaltungsgerichten zu entscheiden (BGH vom 25.02.2010, Az V ZB 172/09); der Haftrichter ist letztlich nicht befugt, über das Vorliegen von Abschiebungshindernissen - mit wenigen Ausnahmen, die eine Sachverhaltsermittlung des Haftrichters erfordern (…vgl. hierzu BGH a.a.O.) - zu entscheiden. - BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11
Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines …
Auszug aus AG Mühldorf am Inn, 13.06.2016 - 1 XIV 65/16
Der vorliegende Haftantrag genügt den Darlegungsanforderungen der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH vom 15.09.2011, Az V ZB 123/11; vom 10.05.2012, Az V ZB 246/11). - BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11
Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags
Auszug aus AG Mühldorf am Inn, 13.06.2016 - 1 XIV 65/16
Der vorliegende Haftantrag genügt den Darlegungsanforderungen der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH vom 15.09.2011, Az V ZB 123/11; vom 10.05.2012, Az V ZB 246/11). - BGH, 12.09.2013 - V ZB 171/12
Erforderlichkeit konkreter Angaben zum Verfahren in einem Haftantrag bei …
Auszug aus AG Mühldorf am Inn, 13.06.2016 - 1 XIV 65/16
Insbesondere hat die Ausländerbehörde auch schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, warum die Verlängerung der Sicherungshaft erforderlich und unverzichtbar ist (vgl. auch BGH vom 12.09.2013, Az V ZB 171/12).
- LG Traunstein, 18.07.2016 - 4 T 2293/16
Zulässigkeit einer über sechs Monate hinausgehenden Haftdauer wegen …
Mit Schreiben vom 09.06.2016 beantragte die beteiligte Behörde beim Amtsgericht Mühldorf am Inn die Verlängerung der Haft zur Sicherung der Abschiebung bis 04.07.2016 (Az. AG Mühldorf am Inn: 1 XIV 65/16).Nach richterlicher Anhörung am 13.06.2016 (Protokoll Bl. 15/16 der Akte 1 XIV 65/16) verlängerte das Amtsgericht Mühldorf am Inn mit Beschluss vom 13.06.2016 die Sicherungshaft bis zum 30.06.2016.
- LG Traunstein, 15.06.2016 - 4 T 1933/16
Verlängerung der Sicherungshaft wegen Vernichtung des Passes
Mit Beschluss vom 13.06.2016, Az. 1 XIV 65/16 (Bl. 90/95) verlängerte das Amtsgericht Mühldorf am Inn auf Antrag der beteiligten Behörde die Sicherungshaft erneut bis zum 30.06.2016.