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   AG Mülheim/Ruhr, 27.05.2014 - 27 C 816/14   

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https://dejure.org/2014,41099
AG Mülheim/Ruhr, 27.05.2014 - 27 C 816/14 (https://dejure.org/2014,41099)
AG Mülheim/Ruhr, Entscheidung vom 27.05.2014 - 27 C 816/14 (https://dejure.org/2014,41099)
AG Mülheim/Ruhr, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 27 C 816/14 (https://dejure.org/2014,41099)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls auf dem Parkdeck durch Kollision der Pkw beim Rückwärtsfahren

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls auf dem Parkdeck durch Kollision der Pkw beim Rückwärtsfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch aufgrund Kollision zweier Pkw beim Rückwärtsfahren auf Parkdeck

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch aufgrund Kollision zweier Pkw beim Rückwärtsfahren auf Parkdeck

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfall auf dem Parkdeck beim Zurücksetzen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 27.05.2014 - 27 C 816/14
    Die Festlegung des für die Reparatur erforderlichen Geldbetrages kann dabei im Wege einer fiktiven Abrechnung sachgerecht auf der Grundlage des Gutachtens eines anerkannten Kfz-Sachverständigen erfolgen (OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523).

    Bei einer Abrechnung auf Gutachtensbasis ist daher dann von einer Ersatzfähigkeit der entsprechenden Position auszugehen, wenn ein anerkannter Kfz-Sachverständiger unter Berücksichtigung der örtlichen Gepflogenheiten zu dem Ergebnis gelangt, dass im Falle einer Reparatur in der Region bei markengebundenen Fachwerkstätten typischerweise UPE-Aufschläge und Verbringungskosten erhoben werden (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523; KG Berlin, Urteil vom 10.09.2007, Az.: 22 U 224/06, zitiert nach Juris).

    Im Übrigen ist es gerichtsbekannt, dass die markengebundenen Kfz-Werkstätten im hiesigen Großraum sowohl den sogenannten UPE-Aufschlag auf Ersatzteilpreise erheben als auch typischerweise über keine eigene Kfz-Lackiererei verfügen, so dass weitere Fahrzeugverbringungskosten anfallen (vgl. OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2012, 324; DAR 2008, 523).

  • KG, 10.09.2007 - 22 U 224/06

    Sicherheitsabstand beim Anfahren an einer Lichtzeichenanlage; Behandlung von UPE

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 27.05.2014 - 27 C 816/14
    Bei einer Abrechnung auf Gutachtensbasis ist daher dann von einer Ersatzfähigkeit der entsprechenden Position auszugehen, wenn ein anerkannter Kfz-Sachverständiger unter Berücksichtigung der örtlichen Gepflogenheiten zu dem Ergebnis gelangt, dass im Falle einer Reparatur in der Region bei markengebundenen Fachwerkstätten typischerweise UPE-Aufschläge und Verbringungskosten erhoben werden (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523; KG Berlin, Urteil vom 10.09.2007, Az.: 22 U 224/06, zitiert nach Juris).
  • LG Aachen, 07.04.2005 - 6 S 200/04

    Unfallschadensregulierung - Erstattung von UPE-Aufschlägen auch bei fiktiver

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 27.05.2014 - 27 C 816/14
    Soweit daher entsprechende Kosten in die Kalkulation aufgenommen und in dem Gutachten ausgewiesen werden, handelt es sich lediglich um unselbstständige Rechnungspositionen im Rahmen der Reparaturkostenermittlung, deren Beurteilung durch den Sachverständigen nicht anders zu behandeln ist als seine hinsichtlich der Arbeitszeit oder des benötigten Materials erfolgte Einschätzung (vgl. OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2012, 324; LG Aachen, NZV 2005, 649; LG Bochum, Urteil vom 19.10.2007, Az.: 5 S 168/07, zitiert nach Juris).
  • LG Bochum, 19.10.2007 - 5 S 168/07

    Stundenverrechnungssatz - Werkstatt gleicher Marke, aber "Versicherungspreise"

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 27.05.2014 - 27 C 816/14
    Soweit daher entsprechende Kosten in die Kalkulation aufgenommen und in dem Gutachten ausgewiesen werden, handelt es sich lediglich um unselbstständige Rechnungspositionen im Rahmen der Reparaturkostenermittlung, deren Beurteilung durch den Sachverständigen nicht anders zu behandeln ist als seine hinsichtlich der Arbeitszeit oder des benötigten Materials erfolgte Einschätzung (vgl. OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2012, 324; LG Aachen, NZV 2005, 649; LG Bochum, Urteil vom 19.10.2007, Az.: 5 S 168/07, zitiert nach Juris).
  • AG Herne, 17.02.2010 - 20 C 389/09

    Haftungsquote bei Zusammenstoß bei Ausparken aus gegenüberliegenden Parklücken in

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 27.05.2014 - 27 C 816/14
    Mitunter wird die Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO auch bei Unfällen, die sich beim Rückwärtsfahren auf einem Q2 ereignen, für unmittelbar anwendbar gehalten (LG Kleve, NJW-Spezial 2010, 234; AG Herne, Urteil vom 17.02.2010, 20 C 389/09, zitiert nach Juris; Nugel, jurisPR-VerkR 1/2010 Anm. 3).
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 27.05.2014 - 27 C 816/14
    Der gemäß § 249 Abs. 2 BGB ersatzfähige Schaden umfasst die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH, NJW 1989, 3009).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 27.05.2014 - 27 C 816/14
    Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d. h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH, NJW 2012, 1953).
  • LG Kleve, 11.11.2009 - 5 S 88/09

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts aus Parkbuchten ausparkender

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 27.05.2014 - 27 C 816/14
    Mitunter wird die Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO auch bei Unfällen, die sich beim Rückwärtsfahren auf einem Q2 ereignen, für unmittelbar anwendbar gehalten (LG Kleve, NJW-Spezial 2010, 234; AG Herne, Urteil vom 17.02.2010, 20 C 389/09, zitiert nach Juris; Nugel, jurisPR-VerkR 1/2010 Anm. 3).
  • LG Saarbrücken, 09.07.2010 - 13 S 61/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision auf einem Supermarktparkplatz mit

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 27.05.2014 - 27 C 816/14
    Nach anderer Ansicht ist diese Vorschrift auf Parkplätzen und in Parkhäusern, in denen "fließender" Verkehr nicht stattfindet, nur mit Einschränkungen anzuwenden (König in: Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 9 StVO Rn. 51; LG Saarbrücken, ZfSch 2011, 494 und Schaden-Praxis 2012, 66).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2009 - 14 U 45/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Geltung der Vorfahrtsregeln auf einem

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 27.05.2014 - 27 C 816/14
    Die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind auf einem - wie hier - öffentlich zugänglichen Q2 grundsätzlich anwendbar (OLG Frankfurt, ZfSch 2010, 19; Scheidler, DAR 2012, 313, 314).
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