Rechtsprechung
AG München, 01.04.2022 - 1513 IK 297/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
InsO § 8 Abs. 3; InsVV § 4 Abs. 2; GKG KV Nr. 9002
Auslagenerstattung für dem Insolvenzverwalter übertragene Erstattungen - rewis.io
Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter, Kostenerstattung, Zustellung, Streitwert, Festsetzung, Erinnerung, Umsatzsteuer, Mangel, Erstattung, Anspruch, Auslagen, Form, Verfahren, Sinn und Zweck, Keine Zustellung, Rechtsprechung des BGH
Verfahrensgang
- AG München, 30.09.2021 - 1513 IK 297/21
- AG München, 01.04.2022 - 1513 IK 297/21
Papierfundstellen
- NZI 2022, 542
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.03.2013 - IX ZB 209/10
Vergütung des Insolvenzverwalters/Treuhänders: Ersatz des Personal- und …
Auszug aus AG München, 01.04.2022 - 1513 IK 297/21
Hierbei zitiert die Insolvenzverwalterin BGH Beschluss vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10.Bereits nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschluss vom 21.03.2013 - IX ZB 209/10) steht fest, dass die Zustellungen grundsätzlich den Gerichten obliegen und damit nicht zu den mit der Regelvergütung abgegoltenen Tätigkeiten des Verwalters gehören können.
Dies widerspreche dem Grundsatz, dass der Staat für die Erledigung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben Staatsbürger im Rahmen ihrer Berufstätigkeit nicht ohne eine angemessene Vergütung in Anspruch nehmen darf (vgl. BGH, Beschluss vom 21.03.2013 - IX ZB 209/10)".