Rechtsprechung
   AG München, 05.01.2017 - 132 C 49/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,29761
AG München, 05.01.2017 - 132 C 49/15 (https://dejure.org/2017,29761)
AG München, Entscheidung vom 05.01.2017 - 132 C 49/15 (https://dejure.org/2017,29761)
AG München, Entscheidung vom 05. Januar 2017 - 132 C 49/15 (https://dejure.org/2017,29761)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,29761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 675 Abs. 1, § 675u S. 2, § 675v Abs. 2, § 675w S. 3 Nr. 4
    Keine Verpflichtung einer Bank, über Phishing erschlichenes Geld zu erstatten, wenn der Bankkunde grob fahrlässig durch Weitergabe seiner TAN in einem Telefongespräch gehandelt hat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Verpflichtung einer Bank zur Erstattung von überwiesenem Geld im Falle eines Phishing-Betruges beim Online-Banking; Sorgfaltspflichten eines Kontoinhabers bei Weitergabe von sensiblen Bankdaten an vermeintliche Bankangestellte während eines ...

  • rewis.io

    Keine Verpflichtung einer Bank, über Phishing erschlichenes Geld zu erstatten, wenn der Bankkunde grob fahrlässig durch Weitergabe seiner TAN in einem Telefongespräch gehandelt hat

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Phishing kommt teuer

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Phishing kommt teuer

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Pishing: Keine Haftung der Bank bei telefonischer Weitergabe einer TAN

  • lto.de (Kurzinformation)

    Phishing: Wer freiwillig eine TAN heraus gibt, ist selbst schuld

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Phishing kommt teuer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Phishing kommt teuer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    TAN am Telefon verraten - Leichtsinnige Bankkundin fällt auf Betrug herein: Bank muss das Geld nicht erstatten

  • versr.de (Kurzinformation)

    Phishing kommt teuer

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Weitergabe einer TAN im Telefongespräch bei sog. Phishing ist grob fahrlässig

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was Nutzer des Online-Banking-Verfahrens wissen sollten

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Phishing: Weitergabe einer TAN per Telefon steht Haftung der Bank entgegen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kontoinhaber haftet bei telefonischer Weitergabe seiner TAN bei Phishing-Attacke

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Keine Haftung der Bank bei telefonischer Weitergabe einer TAN

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2017, 2021
  • MMR 2018, 420
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14

    Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking

    Auszug aus AG München, 05.01.2017 - 132 C 49/15
    Die nach § 675 v II BGB erforderliche grobe Fahrlässigkeit erfordert einen in objektiver Hinsicht schweren und in subjektiver Hinsicht schlechthin unentschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der konkret erforderlichen Sorgfalt; selbst ein objektiv grober Pflichtenverstoß rechtfertigt für sich noch keinen zwingenden Schluss auf ein entsprechend gesteigertes personales Verschulden (BGH NJW 2016, 2024, 2030 f., m.w.N.).
  • OLG München, 04.09.2023 - 19 U 1508/23

    Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag

    Bei der Weitergabe von personalisierten Sicherheitsmerkmalen in einem Telefongespräch an einen unbekannten Dritten liegt stets ein Sorgfaltspflichtverstoß vor und der Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit regelmäßig nahe (OLG Köln, Urteil v. 20.10.2021, Az. 13 U 18/21, juris Rz. 3; LG Zweibrücken, Urteil v. 23.01.2023, Az. 2 O 130/22, BeckRS 2023, 2293, Rz. 47; LG Saarbrücken, Urteil v. 09.12.2022, Az. 1 O 181/20, juris, Rz. 34; Urteil v. 10.06.2022, Az. 1 O 394/21, juris Rz. 26; LG Frankfurt a.M., Urteil v. 12.04.2022, Az. 2-12 O 202/21, juris Rz. 22 ff.; LG Bonn, Urteil v. 13.01.2021, Az. 2 O 204/20, juris Rz. 18; LG Köln, Urteil v. 10.09.2019, Az. 21 O 116/19, juris Rz. 23 ff.; AG München, Urteil v. 05.01.2017, Az. 132 C 49/15, juris Rz. 36; Häuser in: Münchener Kommentar zum HGB, 4. Aufl., Bd. 6, Teil 1, Kap. B, Rz. 355; Linardatos in: Münchener Kommentar zum HGB, 4. Aufl., Bd. 6, Teil 1, Kap. K, Rz. 213; Schwintowski in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., Stand: 08.09.2022, § 675v Rz. 34.1; Maihold in: Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 33 Rz. 298).
  • LG München I, 16.06.2017 - 32 S 1552/17

    Zahlung über sicheres Zahlungsauthentifizierungsinstrument

    Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 05.01.2017, Aktenzeichen 132 C 49/15, wird zurückgewiesen.

    Das am 05.01.2017 verkündete und am 10.01.2017 zugestellte Endurteil des Amtsgericht München, Aktenzeichen: 132 C 49/15 wird aufgehoben.

    Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 05.01.2017, Aktenzeichen 132 C 49/15, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung der Kammer das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • LG Bonn, 13.01.2021 - 2 O 204/20
    Diese Bedenken hätten sich jedermann, der voll geschäftsfähig ein Bankkonto führt, aufdrängen müssen, erst Recht der nicht völlig geschäftsunerfahrenen Klägerin, die das Online-Banking unbestritten schon längere Zeit verwendet (vgl. zu einem vergleichbaren Fall: AG München Endurteil v. 5.1.2017 - 132 C 49/15, BeckRS 2017, 121411 Rn. 26-35, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht