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   AG München, 05.04.2016 - 432 C 1707/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,33244
AG München, 05.04.2016 - 432 C 1707/16 (https://dejure.org/2016,33244)
AG München, Entscheidung vom 05.04.2016 - 432 C 1707/16 (https://dejure.org/2016,33244)
AG München, Entscheidung vom 05. April 2016 - 432 C 1707/16 (https://dejure.org/2016,33244)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    "Abwohnen" der Kaution

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Darf ein Mieter die restliche Miete mit der Kaution bezahlen?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietkaution darf nicht abgewohnt werden!

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Kein Recht des Mieters auf "Abwohnen" der Kaution

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieterin darf Kaution nicht "abwohnen" - Für die letzten zwei Monate vor dem Auszug zahlte eine Münchnerin keine Miete mehr

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abwohnen der Kaution

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 14.10.2016)

    Mietrecht: Abwohnen der Kaution ist unzulässig

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Pressemitteilung)

    "Kein Abwohnen der Kaution"

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Mieter haben kein Recht auf "Abwohnen" der Kaution

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    AG München entscheidet: Wohnraummieter darf gestellte Kaution nicht abwohnen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf ein Mieter die restliche Miete mit der Kaution bezahlen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Aufrechnung mit Kaution

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Mieter hat nicht das Recht die letzte Miete mit der Kaution zu verrechnen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kaution versus Miete

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG München I, 17.07.1996 - 14 S 5138/96
    Auszug aus AG München, 05.04.2016 - 432 C 1707/16
    Wie ausgeführt, besteht daher gerade kein Recht des Mieters, die letzten Mietzahlungen mit der hinterlegten Mietkaution zu verrechnen und die Kaution dergestalt "abzuwohnen" (vgl. BGH WuM 1972, 57; LG München | WuM 1996, 541).
  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 71/05

    Umfang der Mietkaution

    Auszug aus AG München, 05.04.2016 - 432 C 1707/16
    Es schließt sich zudem der Auffassung an, wonach keine starre Frist angenommen werden könne (BGH NJW 2006, 1422), sondern die Umstände des konkreten Einzelfalls für die Bestimmung der Frist zur Abrechnung über die Kaution maßgeblich sei.
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