Rechtsprechung
AG München, 06.03.2015 - 243 C 18009/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Herausgabe von Patientenunterlagen zwecks Sicherung etwaiger Schadensersatzansprüche wegen potenziell fehlerhafter zahnärztlicher Behandlungen
- rewis.io
Anspruch auf Herausgabe von Patientenunterlagen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Nur vollständige Krankenakten zählen
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Herausgabe von Patientenakten - kein Zurückbehaltungsrecht des Arztes
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nur vollständige Krankenakten zählen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Arzt zu Herausgabe vollständiger Krankenakten verpflichtet
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zoff mit der Zahnärztin - Krankenkasse einer unzufriedenen Patientin verlangt Kopien der Patientenunterlagen
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Recht auf Einsicht in Patientenakte?
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Recht auf Einsicht in Patientenakte?
- haerlein.de (Kurzinformation)
Patienten haben Anspruch auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 99 (Kurzinformation)
Arzthaftung | Übergang des Rechts auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen auf Krankenkasse
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.05.1983 - VI ZR 259/81
Übergang des allgemeinen Einsichtsrechts eines Patienten in die Krankenunterlagen …
Auszug aus AG München, 06.03.2015 - 243 C 18009/14
Der bei der Klägerin versicherten ... steht ein Anspruch auf Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen zu, wobei dieser Anspruch des Patienten grundsätzlich ohne Darlegung eines besonderen Interesses besteht (BGHZ 72, 132, 137; BGH NJW 1983, 2627, 2628). - BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76
Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation
Auszug aus AG München, 06.03.2015 - 243 C 18009/14
Der bei der Klägerin versicherten ... steht ein Anspruch auf Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen zu, wobei dieser Anspruch des Patienten grundsätzlich ohne Darlegung eines besonderen Interesses besteht (BGHZ 72, 132, 137; BGH NJW 1983, 2627, 2628). - BGH, 23.03.2010 - VI ZR 249/08
Anspruch des Krankenversicherers auf Herausgabe von Kopien der …
Auszug aus AG München, 06.03.2015 - 243 C 18009/14
Hilfsrechte, die zur Durchsetzung der Forderung oder zur leichteren Verwirklichung des Hauptanspruchs erforderlich sind, wie der hier streitgegenständliche Anspruch auf Einsichtnahme, gehen in diesem Fall ebenfalls auf den neuen Gläubiger über (BGH, Urteil vom 23.03.2010 - VI ZR 249/08).