Rechtsprechung
AG München, 07.06.2013 - 411 C 4836/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- gaius.legal
Ein Vermieter kann eine Markise nicht immer verbieten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieter darf Markise anbringen und muss nicht lediglich Sonnenschirm aufstellen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (19)
- bayern.de (Pressemitteilung)
O sole mio
- lawblog.de (Kurzinformation)
Auf der Sonnenseite
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Sonnenschutz auf dem Balkon
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sonnenschutz auf dem Balkon
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Mieter möchte Markise als Sonnenschutz anbringen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Markise auf dem Balkon ist berechtigter Wohngebrauch
- Jurion (Kurzinformation)
Anspruch auf Anbringen einer Markise bejaht
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
O sole mio
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Markise contra Sonnenschirm - Vermieter darf dem Mieter Sonnenschutz durch eine Markise nicht verwehren
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Recht des Mieters auf Anbringen einer Markise auf Balkon
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Zum Anspruch des Mieters im Obergeschoss auf Anbringen einer Markise
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Anspruch auf Markise
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Anspruch des Mieters auf Markisenanbringung über Balkon
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Mieter darf auf Balkon Markise montieren
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Haben Mieter einen Anspruch auf Sonnenschutz?
- gevestor.de (Kurzinformation)
Mietermodernisierung: Mieter hat Anspruch auf Markise
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mieter darf Markise an Balkon anbringen
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Mietwohnung - Markise auf Balkon als Mieter anbringen erlaubt?
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Mieter dürfen Markise anbringen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mieter darf Markise anbringen und muss nicht lediglich Sonnenschirm aufstellen! (IMR 2014, 1053)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Köln, 09.08.2017 - 201 C 62/17 Hierzu kann die Erlaubnis zur Anbringung einer Markise gehören, wenn eine ausreichende Beschattung von Außenbereichen der Wohnung auf anderem Wege nicht zu erreichen oder nicht zumutbar ist (vgl. AG München, Endurteil vom 07.06.2013 - 411 C 4836/13, zitiert nach beckonline.de).
- LG Berlin, 13.03.2023 - 64 S 322/20
Sonnenschutz sticht: Anspruch des Mieters auf Anbringung einer Markise
Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehört als sozial übliches Verhalten zum berechtigten Wohngebrauch des Mieters (AG München Urteil vom 7.6.2013 - 411 C 4836/13 -).