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   AG München, 09.06.2021 - 453 C 3432/21   

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https://dejure.org/2021,46748
AG München, 09.06.2021 - 453 C 3432/21 (https://dejure.org/2021,46748)
AG München, Entscheidung vom 09.06.2021 - 453 C 3432/21 (https://dejure.org/2021,46748)
AG München, Entscheidung vom 09. Juni 2021 - 453 C 3432/21 (https://dejure.org/2021,46748)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Beendigung des Mietverhältnisses, Fortsetzung des Mietverhältnisses, Verlängerung des Mietverhältnisses, Kündigung des Mietverhältnisses, Bemessung der Räumungsfrist, Eigenbedarfskündigung, Ordentliche Kündigung, Angemessenheit Ersatzwohnung, Vorläufige ...

  • IWW
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Sozialauswahl bei der Eigenbedarfskündigung / Zur Umdeutung einer fehlerhaften Kündigungsfrist; §§ 140, 545, 573 Abs. 2 Nr. 2, 574 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen Eigenbedarfs zur Pflege naher Angehöriger

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Die Pflege naher Angehöriger im gleichen Haus rechtfertigt hier die Kündigung wegen Eigenbedarfs

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung zur Pflege Angehöriger möglich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Eigenbedarfs zur Pflege naher Angehöriger im gleichen Haus

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigentumswohnung gegen Pflegeversprechen - Die Absicht, Angehörige im Haus zu pflegen, rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit Eigenbedarfskündigung Wohnraummietvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung wegen Pflege naher Angehöriger im gleichen Haus ist laut Amtsgericht München möglich

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung - Pflege von Angehörigen als Grund

Papierfundstellen

  • ZMR 2022, 226
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18

    Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff.

    Auszug aus AG München, 09.06.2021 - 453 C 3432/21
    (BGH NJW 2019, 2765; NZM 2019, 518 Rn. 50 m.w.N.).

    Zudem reicht es regelmäßig nicht aus, wenn der Mieter nur gelegentliche Versuche unternimmt, anderen Wohnraum zu finden (BGH NJW 2019, 2765; NZM 2019, 518 Rn. 53).

    Die Obliegenheit des Mieters, sich mithilfe von Verwandten und Bekannten oder öffentlichen und privaten Stellen sowie unter Inanspruchnahme geeigneter Medien (bspw. Zeitungsannoncen, Internet) ernsthaft und nachhaltig um eine angemessene Ersatzwohnung zu bemühen, richtet sich danach, was dem Mieter unter seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zuzumuten ist (BGH NJW 2019, 2765 = NZM 2019, 518 Rn. 53 m.w.N.).

  • BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87

    Eigenbedarf des Vermieters

    Auszug aus AG München, 09.06.2021 - 453 C 3432/21
    Das Tatbestandsmerkmal des Benötigens erfordert nicht, dass der Vermieter oder einer der in § 573 II Nr. 2 BGB genannten Angehörigen auf die Nutzung der Wohnung angewiesen ist (stRspr; vgl. etwa BGH, BGHZ 103, 91 = NJW 1988, 904; BVerfGE 68, 361 [374] = NJW 1985, 2633; BVerfG, NJW 1994, 309 [310]; NJW 1994, 994).

    Der Nutzungswunsch muss aber hinreichend bestimmt und konkret sein und ernsthaft verfolgt werden, er muss von vernünftigen oder nachvollziehbaren Gründen getragen werden und darf nicht rechtsmissbräuchlich sein (stRspr.; vgl. etwa BGH, BGHZ 103, 91 = NJW 1988, 904; NJW 2015, 2727 Rn. 9 m.w.N.; NJW-RR 2019, 130 Rn. 24 m.w.N.).

  • BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 270/15

    Fortsetzung eines Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte (§ 574 Abs. 1 BGB):

    Auszug aus AG München, 09.06.2021 - 453 C 3432/21
    Diesem Zweck wird im allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann (BGH NJW 10, 3775; 17, 1474).

    Beim Vorliegen einer Härte nach § 574 Abs. 1 S. 1 BGB ist zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung des BGH nur solche für die Beklagten mit einem Umzug verbundenen Nachteile als Härtegründe in Betracht kommen, die sich von den mit einem Wohnungswechsel typischerweise verbundenen Unannehmlichkeiten deutlich abheben (vgl. BGH, NJW 2017, 1474 Rn. 25; NJW-RR 2014, 78 Rn. 17; NJW 2013, 1596 Rn. 15).

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus AG München, 09.06.2021 - 453 C 3432/21
    Das Tatbestandsmerkmal des Benötigens erfordert nicht, dass der Vermieter oder einer der in § 573 II Nr. 2 BGB genannten Angehörigen auf die Nutzung der Wohnung angewiesen ist (stRspr; vgl. etwa BGH, BGHZ 103, 91 = NJW 1988, 904; BVerfGE 68, 361 [374] = NJW 1985, 2633; BVerfG, NJW 1994, 309 [310]; NJW 1994, 994).
  • BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 233/12

    Keine Rechtsmissbräuchlichkeit einer Kündigung wegen eines bei Abschluss des

    Auszug aus AG München, 09.06.2021 - 453 C 3432/21
    Beim Vorliegen einer Härte nach § 574 Abs. 1 S. 1 BGB ist zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung des BGH nur solche für die Beklagten mit einem Umzug verbundenen Nachteile als Härtegründe in Betracht kommen, die sich von den mit einem Wohnungswechsel typischerweise verbundenen Unannehmlichkeiten deutlich abheben (vgl. BGH, NJW 2017, 1474 Rn. 25; NJW-RR 2014, 78 Rn. 17; NJW 2013, 1596 Rn. 15).
  • BGH, 21.08.2018 - VIII ZR 186/17

    Rechtmäßigkeit einer Eigenbedarfskündigung zum Zwecke der Nutzung der Wohnung als

    Auszug aus AG München, 09.06.2021 - 453 C 3432/21
    Der Nutzungswunsch muss aber hinreichend bestimmt und konkret sein und ernsthaft verfolgt werden, er muss von vernünftigen oder nachvollziehbaren Gründen getragen werden und darf nicht rechtsmissbräuchlich sein (stRspr.; vgl. etwa BGH, BGHZ 103, 91 = NJW 1988, 904; NJW 2015, 2727 Rn. 9 m.w.N.; NJW-RR 2019, 130 Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 01.07.2015 - VIII ZR 14/15

    Eigenbedarfskündigung bei Mischmietverhältnis

    Auszug aus AG München, 09.06.2021 - 453 C 3432/21
    Der Nutzungswunsch muss aber hinreichend bestimmt und konkret sein und ernsthaft verfolgt werden, er muss von vernünftigen oder nachvollziehbaren Gründen getragen werden und darf nicht rechtsmissbräuchlich sein (stRspr.; vgl. etwa BGH, BGHZ 103, 91 = NJW 1988, 904; NJW 2015, 2727 Rn. 9 m.w.N.; NJW-RR 2019, 130 Rn. 24 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 23.01.1990 - 5 U 61/89
    Auszug aus AG München, 09.06.2021 - 453 C 3432/21
    In diesem Fall entspricht es dem erkennbaren hypothetischen Willen des ordentlich Kündigenden, die Kündigung hilfsweise zum nächstzulässigen Zeitpunkt wirksam werden zu lassen (BGH NJW-RR 90, 337).
  • BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 57/13

    Zur Anwendbarkeit des § 573a BGB bei einer mietvertraglichen

    Auszug aus AG München, 09.06.2021 - 453 C 3432/21
    Beim Vorliegen einer Härte nach § 574 Abs. 1 S. 1 BGB ist zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung des BGH nur solche für die Beklagten mit einem Umzug verbundenen Nachteile als Härtegründe in Betracht kommen, die sich von den mit einem Wohnungswechsel typischerweise verbundenen Unannehmlichkeiten deutlich abheben (vgl. BGH, NJW 2017, 1474 Rn. 25; NJW-RR 2014, 78 Rn. 17; NJW 2013, 1596 Rn. 15).
  • BGH, 21.04.2010 - VIII ZR 184/09

    Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses: Wirksamkeit des mit der

    Auszug aus AG München, 09.06.2021 - 453 C 3432/21
    Eine solche Widerspruchserklärung ist bereits vor Fristbeginn im Rahmen der Kündigungserklärung möglich (vgl. BGH NJW 2010, 2124).
  • BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 78/10

    Zu den Informationspflichten eines Vermieters im Fall des Freiwerdens einer

  • BVerfG, 11.11.1993 - 1 BvR 696/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung

  • BVerfG, 31.01.1994 - 1 BvR 1465/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BGH, 22.05.2019 - VIII 180/18

    Kündigung bei Erwerb einer vermieteten Eigentumswohnung zur Eigennutzung

  • BVerfG, 20.02.1995 - 1 BvR 665/94

    Verletzung der Eigentumsgarantie durch Abweisung einer auf Eigenbedarf gestützten

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