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   AG München, 11.05.2021 - 473 C 4975/20   

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https://dejure.org/2021,15074
AG München, 11.05.2021 - 473 C 4975/20 (https://dejure.org/2021,15074)
AG München, Entscheidung vom 11.05.2021 - 473 C 4975/20 (https://dejure.org/2021,15074)
AG München, Entscheidung vom 11. Mai 2021 - 473 C 4975/20 (https://dejure.org/2021,15074)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 280 Abs. 1, Abs. 2, § 558, § 558b Abs. 2, § 566
    Zustimmung zu einer Mieterhöhung nach § 558 BGB - Werkmietwohnung

  • rewis.io

    Arbeitsvertrag, Arbeitnehmer, Eintragung, Arbeitgeber, Berufung, Mieter, Mietspiegel, Mietvertrag, Miete, Zustimmung, Wohnung, Vermieter, Grundbuch, Vergleichsmiete, Kosten des Rechtsstreits, vertragliche Vereinbarung, Anspruch auf Zustimmung

  • mietrechtsiegen.de

    Zustimmungsklage zur Mieterhöhung - Mieterhöhungsverlangen nach Eigentümerwechsel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erwerber einer Werkdienstwohnung muss Mietvergünstigung nicht beibehalten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erwerber einer Werkdienstwohnung muss Mietvergünstigung nicht beibehalten! (IMR 2021, 1066)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 22.02.2001 - REMiet 2/00

    Zulässige Mieterhöhung für eine Werkmietwohnung

    Auszug aus AG München, 11.05.2021 - 473 C 4975/20
    Auch aus der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22.02.2001, NZM 2001, 373 folge nichts anderes.

    Eine Auslegung des Mietvertrags nach den im Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22.02.2001, NZM 2001, 373 niedergelegten Grundsätzen ergebe, dass in der Überlassung der streitgegenständlichen Wohnung zu der reduzierten Miete eine Vereinbarung der Parteien über eine Beschränkung der Miethöhe im Sinne von § 557 Abs. 3 BGB zu sehen sei (zu den weiteren Einzelheiten wird auf die Klageerwiderung Bezug genommen).

    Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22.02.2001 - RE-Miet 2/00, NZM 2001, 373 ist auf den vorliegenden Fall nur insoweit anwendbar, als der ursprüngliche Vermieter, die..., die zugleich Arbeitgeber des Beklagten ist, betroffen war (vgl. auch das als Anlage B2 vorgelegte Urteil des LG München I vom 17.07.2001 - Az. 14 S 6453/00 zwischen der ursprünglichen Vermieterin ... und dem Beklagten ebenfalls zur Frage der Zustimmung zu einer Mieterhöhung).

  • BGH, 08.10.1997 - VIII ZR 373/96

    Bindung der Verpflichtung des Eigentümers einer Mietwohnung zur Begrenzung von

    Auszug aus AG München, 11.05.2021 - 473 C 4975/20
    Voraussetzung für den Übergang der Bindungen ist eine vertragliche Regelung zwischen Veräußerer und Erwerber (BGH NJW 1998, 445 = NZM 1998, 102; Blank/Börstinghaus/Blank/Börstinghaus, 6. Aufl. 2020, BGB § 566 Rn. 78.).
  • BGH, 12.10.2016 - XII ZR 9/15

    Erwerb eines gewerblich vermieteten Grundstücks: Eintritt des Erwerbers in das

    Auszug aus AG München, 11.05.2021 - 473 C 4975/20
    Ob eine bestimmte Regelung untrennbar mit dem Mietvertrag verbunden ist richtet sich nicht nach den Vorstellungen der Parteien; maßgeblich ist vielmehr der materiellrechtliche Gehalt der Regelung (Blank/Börstinghaus/Blank/Börstinghaus, 6. Aufl. 2020, BGB § 566 Rn. 54; BGH NJW 2012, 3032; 2017, 254; Streyl in: Schmidt-Futterer § 566 BGB Rdn. 90ff.).
  • LG Wiesbaden, 08.11.2001 - 2 S 74/01
    Auszug aus AG München, 11.05.2021 - 473 C 4975/20
    Bei Werkswohnungen ist der Erwerber daher z.B. nicht an Verpflichtungen des Veräußerers gebunden, die ihre Grundlage letztlich in dem Arbeitsverhältnis und nicht in dem Mietverhältnis haben, wie z.B. ein Verzicht des Vermieters in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber auf die Umlage von Betriebskosten als zusätzliche freiwillige Sozialleistung zu Gunsten seiner Arbeitnehmer und Mieter (Staudinger/V Emmerich (2021) BGB § 566 Rn.75; vgl. auch LG Wiesbaden Urt. V. 08.11.2001 - 2 S 74/01, ZMR 2002, 278).
  • BGH, 25.07.2012 - XII ZR 22/11

    Gewerberaummiete: Eintritt des Grundstückserwerbers in den Anspruch auf

    Auszug aus AG München, 11.05.2021 - 473 C 4975/20
    Ob eine bestimmte Regelung untrennbar mit dem Mietvertrag verbunden ist richtet sich nicht nach den Vorstellungen der Parteien; maßgeblich ist vielmehr der materiellrechtliche Gehalt der Regelung (Blank/Börstinghaus/Blank/Börstinghaus, 6. Aufl. 2020, BGB § 566 Rn. 54; BGH NJW 2012, 3032; 2017, 254; Streyl in: Schmidt-Futterer § 566 BGB Rdn. 90ff.).
  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Auszug aus AG München, 11.05.2021 - 473 C 4975/20
    Die Kosten einer Rechtsverfolgung sind immer dann zu erstatten, wenn sie nach Eintritt des Verzuges - wie es hier der Fall war - entstanden sind, und sie aus der Sicht des Gläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren, (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2015, IX ZR 280/14).
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