Rechtsprechung
   AG München, 11.12.2020 - 142 C 7805/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,82300
AG München, 11.12.2020 - 142 C 7805/20 (https://dejure.org/2020,82300)
AG München, Entscheidung vom 11.12.2020 - 142 C 7805/20 (https://dejure.org/2020,82300)
AG München, Entscheidung vom 11. Dezember 2020 - 142 C 7805/20 (https://dejure.org/2020,82300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,82300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    UrhG § 97 Abs. 2; UrhG § 97a Abs. 3; UrhG § 50; UrhG § 51
    Urheberrechtsverletzung durch Einbindung der Fotografie einer Protestaktion in Eigenwerbung einer Partei

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • LG München I, 18.09.2008 - 7 O 8506/07

    Urheberrechtsverletzung: Anwendbarkeit des deutschen Urheberrechts auf

    Auszug aus AG München, 11.12.2020 - 142 C 7805/20
    Wegen unterlassener Nennung des Urhebers ist hierauf ein einhundertprozentiger Zuschlag vorzunehmen (vgl. LG München I, MMR 2009, 137).
  • OLG Hamm, 24.06.2008 - 4 U 25/08

    Rechtstellung des Urhebers eines Videos

    Auszug aus AG München, 11.12.2020 - 142 C 7805/20
    In dieser Konstellation muss der Verletzer, sofern er - wie regelmäßig der Fall - seinerseits materiellrechtlich zur Erkundigung über den Bestand der Rechtekette verpflichtet ist, eine von ihm behauptete abweichende Urheberschaft substanziiert darlegen, d.h. aufzeigen, wen er aus welchen Gründen für den Urheber hält (OLG Hamm ZUM 2009, 159 - Fallschirmsprung, unter Verweis auf BGH GRUR 2002, 190 - Die Profis).
  • AG Düsseldorf, 18.08.2009 - 57 C 14613/08

    Nachweis der Urheberschaft bei analogen Bildern

    Auszug aus AG München, 11.12.2020 - 142 C 7805/20
    Insbesondere dann, wenn ein Fotograf eine ganze Serie von zusammenhängenden Fotos aus einem Fotoshooting im Prozess vorlegen kann, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass sämtliche Fotos dieser Fotoserie von ihm stammen und kann der Verletzer die Urheberschaft nicht lediglich bestreiten, sondern muss zu einer konkreten anderweitigen Urheberschaft vortragen (Wandtke/Bullinger/Thum, 5. Aufl. 2019, UrhG § 7 Rn. 39; LG München I BeckRS 2008, 10053 - Digitalfotos; AG Düsseldorf NJOZ 2010, 685 - Autogrammkarte mit Fotografie).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

    Auszug aus AG München, 11.12.2020 - 142 C 7805/20
    Insofern können die MFM-Empfehlungen als erster Anhaltspunkt dienen, im Übrigen schätzt das Gericht die Höhe der angemessenen Lizenzgebühr in diesem Verhältnis nach freier Überzeugung (§ 287 ZPO), wobei, wenn möglich, auch auf die eigene Vertragspraxis des Klägers abzustellen ist (BGH, GRUR 2009, 660).
  • EuGH, 01.12.2011 - C-145/10

    Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes

    Auszug aus AG München, 11.12.2020 - 142 C 7805/20
    Als Lichtbildwerke sind Lichtbilder geschützt, bei denen der Urheber durch den gezielten Einsatz eines oder mehrerer nachfolgend aufgezeigter Ausdrucksmittel das Bildresultat in einer Weise beeinflusst und prägt, dass eine persönliche und geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 vorliegt (EuGH GRUR 2012, 166 (168 f.) - Painer/Standard; BGH GRUR 2000, 317 (318) - Werbefotos; Katzenberger GRUR Int. 1989, 116 (118 f.); auch â†' § 72 Rn. 7 ff.).
  • LG München I, 21.05.2008 - 21 O 10753/07

    Urheberrechtsverletzung in Internet durch ungenehmigte Verwendung von Fotos:

    Auszug aus AG München, 11.12.2020 - 142 C 7805/20
    Insbesondere dann, wenn ein Fotograf eine ganze Serie von zusammenhängenden Fotos aus einem Fotoshooting im Prozess vorlegen kann, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass sämtliche Fotos dieser Fotoserie von ihm stammen und kann der Verletzer die Urheberschaft nicht lediglich bestreiten, sondern muss zu einer konkreten anderweitigen Urheberschaft vortragen (Wandtke/Bullinger/Thum, 5. Aufl. 2019, UrhG § 7 Rn. 39; LG München I BeckRS 2008, 10053 - Digitalfotos; AG Düsseldorf NJOZ 2010, 685 - Autogrammkarte mit Fotografie).
  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus AG München, 11.12.2020 - 142 C 7805/20
    In dieser Konstellation muss der Verletzer, sofern er - wie regelmäßig der Fall - seinerseits materiellrechtlich zur Erkundigung über den Bestand der Rechtekette verpflichtet ist, eine von ihm behauptete abweichende Urheberschaft substanziiert darlegen, d.h. aufzeigen, wen er aus welchen Gründen für den Urheber hält (OLG Hamm ZUM 2009, 159 - Fallschirmsprung, unter Verweis auf BGH GRUR 2002, 190 - Die Profis).
  • KG, 15.06.2010 - 5 U 35/08

    Matthias-Reim-Foto - Lichtbild im Lichtbild

    Auszug aus AG München, 11.12.2020 - 142 C 7805/20
    Allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit des Zitats ist daher, dass es als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen dient und eine innere Verbindung zu den eigenen Gedanken hergestellt wird (Wandtke/Bullinger/Lüft, 5. Aufl. 2019, UrhG § 51 Rn. 3), unzulässig ist es dagegen, Werk oder Werkteile in das zitierende Werk nur zur Ausschmückung aufzunehmen (BGHZ 50, 147 - Kandinsky I), als Blickfang ohne Belegfunktion zu verwenden (OLG Hamburg ZUM-RD 2004, 75 (79); GRUR-RR 2003, 33 - Maschinenmensch; KG ZUM 2010, 883 - Lichtbild im Lichtbild) oder mit Zitaten eigene Ausführungen des Autors zu ersetzen (Wandtke/Bullinger/Lüft, 5. Aufl. 2019, UrhG § 51).
  • BGH, 07.07.2020 - VI ZB 66/19

    Festsetzung des Werts des Beschwerdegegenstands bei Rechtsmitteln:

    Auszug aus AG München, 11.12.2020 - 142 C 7805/20
    Der Wert dieses Anteils ist durch eine Differenzrechnung zu ermitteln, bei der von den gesamten nach der Klagedarstellung vorprozessual angefallenen Rechtsanwaltskosten diejenigen (fiktiven) Kosten abzuziehen sind, die entstanden wären, wenn der Rechtsanwalt auch vorprozessual den Anspruch nur in der Höhe geltend gemacht hätte, wie er Gegenstand der Klage geworden ist (BGH, Beschluss vom 07. Juli 2020 - VI ZB 66/19 -, juris).
  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 55/97

    Werbefotos; Schutz von Lichtbildwerken und Lichtbildern

    Auszug aus AG München, 11.12.2020 - 142 C 7805/20
    Als Lichtbildwerke sind Lichtbilder geschützt, bei denen der Urheber durch den gezielten Einsatz eines oder mehrerer nachfolgend aufgezeigter Ausdrucksmittel das Bildresultat in einer Weise beeinflusst und prägt, dass eine persönliche und geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 vorliegt (EuGH GRUR 2012, 166 (168 f.) - Painer/Standard; BGH GRUR 2000, 317 (318) - Werbefotos; Katzenberger GRUR Int. 1989, 116 (118 f.); auch â†' § 72 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 03.04.1968 - I ZR 83/66

    Kandinsky

  • OLG Hamburg, 10.07.2002 - 5 U 41/01

    Maschinenmensch

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 285/99

    Axel Springer Verlag unterliegt gegenüber Focus im Streit um Feldbusch-Foto

  • OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 192/00

    Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von wissenschaftlichen Werken und deren Teilen

  • LG München I, 17.12.2014 - 37 O 8778/14

    Anforderungen an Namensnennung bei Creative-Common-Lizenz

  • LG München I, 20.06.2022 - 42 S 231/21

    Berufsfotograf klagt gegen die Verwendung seines Bildes auf Facebook Account

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 11.12.2020, Az. 142 C 7805/20, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 142 C 7805/20) vom 11.12.2020 wird aufgehoben.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht