Rechtsprechung
AG München, 12.01.2018 - 1505 M 17502/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 185 Nr. 2, § 763 Abs. 2 S. 3, § 766 Abs. 2, § 802c, § 802f
Rechtmäßige öffentliche Zustellung - Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft - rewis.io
Rechtmäßige öffentliche Zustellung - Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft
- ra.de
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Hamburg, 24.05.2017 - 29b M 757/17
Abgabe der Vermögensauskunft: Öffentliche Zustellung der Ladung zum Abgabetermin
Auszug aus AG München, 12.01.2018 - 1505 M 17502/17
So wäre weder eine Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis gemäß § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO möglich noch die Einholung von Auskünften Dritter gemäß § 8021 ZPO (siehe auch AG Hamburg, Beschluss vom 24.05.2017, Az.: 29b M 757/17; LG Detmold, Beschluss vom 18.08.2016, Az.: 1 T 91/16 jeweils mit weiteren Nachweisen). - LG Detmold, 18.08.2016 - 1 T 91/16
Laden eines Schuldners durch öffentliche Bekanntmachung zu einem vom …
Auszug aus AG München, 12.01.2018 - 1505 M 17502/17
So wäre weder eine Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis gemäß § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO möglich noch die Einholung von Auskünften Dritter gemäß § 8021 ZPO (siehe auch AG Hamburg, Beschluss vom 24.05.2017, Az.: 29b M 757/17; LG Detmold, Beschluss vom 18.08.2016, Az.: 1 T 91/16 jeweils mit weiteren Nachweisen).