Rechtsprechung
AG München, 14.05.2021 - 113 C 23543/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (5)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Handy auf Reisen - Mobilfunkbetreiber muss auch Unternehmer auf erhöhte Auslandsgebühren hinweisen
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Mobilfunkbetreiber müssen auch Unternehmer auf erhöhte Auslandsgebühren hinweisen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mit dem Smartphone in Kanada unterwegs - Mobilfunkunternehmen müssen Reisende auf hohe Gebühren im Nicht-EU-Ausland hinweisen
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Mobilfunkbetreiber muss auch Unternehmer auf erhöhte Auslandsgebühren hinweisen
- wbs.legal (Kurzinformation)
Mit Handy auf Reisen - Auch Unternehmer müssen auf hohe Roaming-Kosten hingewiesen werden
Verfahrensgang
- AG München, 14.05.2021 - 113 C 23543/20
- LG München I, 25.02.2022 - 30 S 7463/21
Papierfundstellen
- MMR 2022, 702
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.03.2012 - III ZR 190/11
Telekommunikationsdienstleistungsvertrag: Hinweispflichten eines Anbieters auf …
Auszug aus AG München, 14.05.2021 - 113 C 23543/20
Konkret verletzte die Zedentin ihre Nebenpflicht, den Beklagten auf stark über dem vereinbarten Basistarif entstehende Kosten hinzuweisen (vgl. BGH, Urt. v. 15.03.2012 - III ZR 190/11;… LG Saarbrücken, Urt. v. 09.03.2012 - 10 S 12/12). - LG Saarbrücken, 09.03.2012 - 10 S 12/12
Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bzgl. der vom Mobilfunkanbieter geltend …
Auszug aus AG München, 14.05.2021 - 113 C 23543/20
Konkret verletzte die Zedentin ihre Nebenpflicht, den Beklagten auf stark über dem vereinbarten Basistarif entstehende Kosten hinzuweisen (…vgl. BGH, Urt. v. 15.03.2012 - III ZR 190/11; LG Saarbrücken, Urt. v. 09.03.2012 - 10 S 12/12).
- LG München I, 25.02.2022 - 30 S 7463/21
Transparenzvorkehrungen bei gewerblichen Roamingnutzern
Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts München vom 14.05.2021, Az. 113 C 23543/20, teilweise abgeändert:.unter teilweiser Abänderung des Urteils des Amtsgerichts München vom 14.05.2021, 113 C 23543/20, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin weitere 1.408,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.07.2019 zu zahlen.
Das Urteil des Amtsgerichts München vom 14.05.2021, Az: 113 C 23543/20, wird, soweit der Beklagte verurteilt wurde, teilweise abgeändert und wie folgt neu erlassen:.