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   AG München, 14.05.2021 - 113 C 23543/20   

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https://dejure.org/2021,58640
AG München, 14.05.2021 - 113 C 23543/20 (https://dejure.org/2021,58640)
AG München, Entscheidung vom 14.05.2021 - 113 C 23543/20 (https://dejure.org/2021,58640)
AG München, Entscheidung vom 14. Mai 2021 - 113 C 23543/20 (https://dejure.org/2021,58640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Roaming-VO Art. 15 Abs. 3; BGB § 241, § 242, § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 282, § 288 Abs. 2, § 286 Abs. 2, § 404, § 611; ZPO § 92, § 138 Abs. 3, § 708 Nr. 11, § 71
    Schadensersatz wegen fehlendem Hinweis bei erheblicher Überschreitung der Mobilfunk-Flatrate

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Handy auf Reisen - Mobilfunkbetreiber muss auch Unternehmer auf erhöhte Auslandsgebühren hinweisen

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkbetreiber müssen auch Unternehmer auf erhöhte Auslandsgebühren hinweisen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit dem Smartphone in Kanada unterwegs - Mobilfunkunternehmen müssen Reisende auf hohe Gebühren im Nicht-EU-Ausland hinweisen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mobilfunkbetreiber muss auch Unternehmer auf erhöhte Auslandsgebühren hinweisen

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Mit Handy auf Reisen - Auch Unternehmer müssen auf hohe Roaming-Kosten hingewiesen werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2022, 702
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.2012 - III ZR 190/11

    Telekommunikationsdienstleistungsvertrag: Hinweispflichten eines Anbieters auf

    Auszug aus AG München, 14.05.2021 - 113 C 23543/20
    Konkret verletzte die Zedentin ihre Nebenpflicht, den Beklagten auf stark über dem vereinbarten Basistarif entstehende Kosten hinzuweisen (vgl. BGH, Urt. v. 15.03.2012 - III ZR 190/11; LG Saarbrücken, Urt. v. 09.03.2012 - 10 S 12/12).
  • LG Saarbrücken, 09.03.2012 - 10 S 12/12

    Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bzgl. der vom Mobilfunkanbieter geltend

    Auszug aus AG München, 14.05.2021 - 113 C 23543/20
    Konkret verletzte die Zedentin ihre Nebenpflicht, den Beklagten auf stark über dem vereinbarten Basistarif entstehende Kosten hinzuweisen (vgl. BGH, Urt. v. 15.03.2012 - III ZR 190/11; LG Saarbrücken, Urt. v. 09.03.2012 - 10 S 12/12).
  • LG München I, 25.02.2022 - 30 S 7463/21

    Transparenzvorkehrungen bei gewerblichen Roamingnutzern

    Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts München vom 14.05.2021, Az. 113 C 23543/20, teilweise abgeändert:.

    unter teilweiser Abänderung des Urteils des Amtsgerichts München vom 14.05.2021, 113 C 23543/20, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin weitere 1.408,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.07.2019 zu zahlen.

    Das Urteil des Amtsgerichts München vom 14.05.2021, Az: 113 C 23543/20, wird, soweit der Beklagte verurteilt wurde, teilweise abgeändert und wie folgt neu erlassen:.

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