Rechtsprechung
AG München, 15.05.2018 - 231 C 4144/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 138 Abs. 3, § 832
Funktion eines IATA-Agenten beim Vertrieb der Flugtickets - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einziehung einer bei einer IATA-Agentur als Drittschuldnerin gepfändeten Forderung
- reise-recht-wiki.de
Funktion eines IATA-Agenten beim Vertrieb der Flugtickets
- rewis.io
Funktion eines IATA-Agenten beim Vertrieb der Flugtickets
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89
Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern …
Auszug aus AG München, 15.05.2018 - 231 C 4144/17
1) Nach der ständigen Rechtsprechung (BGHZ 86, 23 (29); 100, 190 (195), BGH NJW 1990, 3151; BGHZ 120, 320 (327); BGHZ 182, 245; BGHZ 197, 196; NJW 1995, 3311; 1999, 717; NJW-RR 2002, 1309) obliegt der nicht beweisbelasteten Partei eine gesteigerte Substantiierungslast, wenn die an sich beweisbelastete Partei außerhalb des für ihren Anspruch erheblichen Geschehensablauf steht und deshalb die maßgebenden Tatsachen im Einzelnen nicht kennt, während diese der Gegenpartei bekannt sind. - BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00
Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem …
Auszug aus AG München, 15.05.2018 - 231 C 4144/17
In diesen Konstellationen können dem Prozessgegner der beweisbelasteten Partei ausnahmsweise nähere Angaben über die zu seinem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zuzumuten sein, wenn die primär darlegungspflichtige Partei außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner ohne weiteres nähere Angaben machen kann (vgl. BGHZ 145, 170, 184 m.w. Nachw.; BGH Urt. v. 5.6.2003 - I ZR 234/00, BeckRS 2003, 08473;… Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl. 2017, Vor § 284 Rdnr. 34;… Musielak/Voit/Stadler ZPO § 138 Rn. 1). - BGH, 13.06.2002 - VII ZR 30/01
Haftung des Verhandlungsführers für unvollständige oder unrichtige Angaben über …
Auszug aus AG München, 15.05.2018 - 231 C 4144/17
1) Nach der ständigen Rechtsprechung (BGHZ 86, 23 (29); 100, 190 (195), BGH NJW 1990, 3151; BGHZ 120, 320 (327); BGHZ 182, 245; BGHZ 197, 196; NJW 1995, 3311; 1999, 717; NJW-RR 2002, 1309) obliegt der nicht beweisbelasteten Partei eine gesteigerte Substantiierungslast, wenn die an sich beweisbelastete Partei außerhalb des für ihren Anspruch erheblichen Geschehensablauf steht und deshalb die maßgebenden Tatsachen im Einzelnen nicht kennt, während diese der Gegenpartei bekannt sind.
- BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98
Haftung des Luftfrachtführers
Auszug aus AG München, 15.05.2018 - 231 C 4144/17
In diesen Konstellationen können dem Prozessgegner der beweisbelasteten Partei ausnahmsweise nähere Angaben über die zu seinem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zuzumuten sein, wenn die primär darlegungspflichtige Partei außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner ohne weiteres nähere Angaben machen kann (vgl. BGHZ 145, 170, 184 m.w. Nachw.;… BGH Urt. v. 5.6.2003 - I ZR 234/00, BeckRS 2003, 08473;… Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl. 2017, Vor § 284 Rdnr. 34;… Musielak/Voit/Stadler ZPO § 138 Rn. 1). - BGH, 03.12.1992 - I ZR 276/90
Tariflohnunterschreitung - Vorsprung durch Rechtsbruch
Auszug aus AG München, 15.05.2018 - 231 C 4144/17
1) Nach der ständigen Rechtsprechung (BGHZ 86, 23 (29); 100, 190 (195), BGH NJW 1990, 3151; BGHZ 120, 320 (327); BGHZ 182, 245; BGHZ 197, 196; NJW 1995, 3311; 1999, 717; NJW-RR 2002, 1309) obliegt der nicht beweisbelasteten Partei eine gesteigerte Substantiierungslast, wenn die an sich beweisbelastete Partei außerhalb des für ihren Anspruch erheblichen Geschehensablauf steht und deshalb die maßgebenden Tatsachen im Einzelnen nicht kennt, während diese der Gegenpartei bekannt sind. - BGH, 15.11.1988 - IX ZR 11/88
Recht zur Ersatzaussonderung beim Konkurs einer IATA-Agentur
Auszug aus AG München, 15.05.2018 - 231 C 4144/17
Dabei kann auch offenbleiben, ob im Rahmen dieses Verhältnisses eine Qualität erreicht wird, die - unabhängig von der im Passenger Sales Agency Agreement (Anlage K8) unter Nr. 7.2 getroffenen Regelung - auch nach dem deutschen Recht eine Treuhänderstellung der Beklagten begründet (dafür wohl Gran, RRa 1999, 67, 70; dagegen, allerdings auf das Frachtgeschäft bezogen, BGH NJW-RR 1989, 252 (Rn. 31)). - BGH, 01.12.1982 - VIII ZR 279/81
Ergänzung oder Berichtigung der Drittschuldnererklärung
Auszug aus AG München, 15.05.2018 - 231 C 4144/17
1) Nach der ständigen Rechtsprechung (BGHZ 86, 23 (29); 100, 190 (195), BGH NJW 1990, 3151; BGHZ 120, 320 (327); BGHZ 182, 245; BGHZ 197, 196; NJW 1995, 3311; 1999, 717; NJW-RR 2002, 1309) obliegt der nicht beweisbelasteten Partei eine gesteigerte Substantiierungslast, wenn die an sich beweisbelastete Partei außerhalb des für ihren Anspruch erheblichen Geschehensablauf steht und deshalb die maßgebenden Tatsachen im Einzelnen nicht kennt, während diese der Gegenpartei bekannt sind. - BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85
Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den …
Auszug aus AG München, 15.05.2018 - 231 C 4144/17
1) Nach der ständigen Rechtsprechung (BGHZ 86, 23 (29); 100, 190 (195), BGH NJW 1990, 3151; BGHZ 120, 320 (327); BGHZ 182, 245; BGHZ 197, 196; NJW 1995, 3311; 1999, 717; NJW-RR 2002, 1309) obliegt der nicht beweisbelasteten Partei eine gesteigerte Substantiierungslast, wenn die an sich beweisbelastete Partei außerhalb des für ihren Anspruch erheblichen Geschehensablauf steht und deshalb die maßgebenden Tatsachen im Einzelnen nicht kennt, während diese der Gegenpartei bekannt sind. - BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08
MP3-Player-Import
Auszug aus AG München, 15.05.2018 - 231 C 4144/17
1) Nach der ständigen Rechtsprechung (BGHZ 86, 23 (29); 100, 190 (195), BGH NJW 1990, 3151; BGHZ 120, 320 (327); BGHZ 182, 245; BGHZ 197, 196; NJW 1995, 3311; 1999, 717; NJW-RR 2002, 1309) obliegt der nicht beweisbelasteten Partei eine gesteigerte Substantiierungslast, wenn die an sich beweisbelastete Partei außerhalb des für ihren Anspruch erheblichen Geschehensablauf steht und deshalb die maßgebenden Tatsachen im Einzelnen nicht kennt, während diese der Gegenpartei bekannt sind. - BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11
Fräsverfahren
Auszug aus AG München, 15.05.2018 - 231 C 4144/17
1) Nach der ständigen Rechtsprechung (BGHZ 86, 23 (29); 100, 190 (195), BGH NJW 1990, 3151; BGHZ 120, 320 (327); BGHZ 182, 245; BGHZ 197, 196; NJW 1995, 3311; 1999, 717; NJW-RR 2002, 1309) obliegt der nicht beweisbelasteten Partei eine gesteigerte Substantiierungslast, wenn die an sich beweisbelastete Partei außerhalb des für ihren Anspruch erheblichen Geschehensablauf steht und deshalb die maßgebenden Tatsachen im Einzelnen nicht kennt, während diese der Gegenpartei bekannt sind. - BGH, 25.11.1998 - XII ZR 98/97
Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht eines …