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   AG München, 19.07.2007 - 261 C 32560/06   

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AG München, 19.07.2007 - 261 C 32560/06 (https://dejure.org/2007,36059)
AG München, Entscheidung vom 19.07.2007 - 261 C 32560/06 (https://dejure.org/2007,36059)
AG München, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 261 C 32560/06 (https://dejure.org/2007,36059)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 72/05

    Rückzahlung von im Rahmen eines" Schenkkreises" gezahltem Geld

    Auszug aus AG München, 19.07.2007 - 261 C 32560/06
    Das Gericht folgt bei der Bewertung der Sittenwidrigkeit von Schenkungen im Rahmen sogenannter "Schenkkreise" der Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 10.11.2005, Az. III ZR 72/05 und AZ. III ZR 73/05).

    Denn es stehen hier sowohl der Grund als auch der Schutzzweck der Nichtigkeitssanktion des § 138 Abs. 1 BGB einer Anwendung des § 817 Satz 2 BGB entgegen (vgl. BGH Urt. vom 10.11.2005, NJW 2006, 45 (46)).

    Andernfalls würde die ratio legis des § 138 BGB - die Nichtigkeitssanktion - untergraben und konterkariert werden; die Initiatoren solcher Spiele würden zum Weitermachen geradezu eingeladen, wenn sie die mit sittenwidrigen Methoden - ungeachtet der Nichtigkeit der das "Spiel" tragenden Abreden - behalten dürften (vgl. BGH, Urt. vom 10.11.2005, NJW 2006, 45 (46)).

    Ist die "Spielvereinbarung" - wie hier - gem. § 138 Abs. 1 BGB nichtig, gelten die allgemeinen Regeln (BGH, Urt. vom 10.11.2005, NJW 2006, 45 (46) mit weiteren Nachweisen zu Literatur und Rechtsprechung).

  • OLG Celle, 20.03.1996 - 13 U 146/95

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung über die Teilnahme an einem nach dem

    Auszug aus AG München, 19.07.2007 - 261 C 32560/06
    Demnach ist der hier vorliegende Schenkkreis als sittenwidrig anzusehen, weil er - nach einem sog. Schneeballsystem organisiert (was im Übrigen auf den von der Beklagten vorgelegten Unterlagen selbst vermerkt ist (vgl. Anlage B 9 - linke Spalte) - darauf ausgerichtet ist, den ersten Mitspielern einen (meist) sicheren Gewinn zu verschaffen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muss, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitglieder geworben werden können (BGH, Urt. vom 22.05.1997, NJW 1997, 2314 (2315); OLG Bamberg, Urt. vom 07.03.2001, NJW-RR 2002, 1393 (1394); OLG Celle, Urt. vom 20.03.1996, NJW 1996, 2660 (2660); OLG Köln, Urt. vom 06.05.2005, NJW 2005, 3290 (3290)).

    Durch diese Verquickung besteht grds. die Gefahr, dass finanziell schwächeren und geschäftlich unerfahrenen Personen suggeriert wird, sie könnten ihre wirtschaftliche Situation nachhaltig ohne besonderen Arbeitseinsatz aufbessern (vgl. OLG Celle, Urt. vom 20.03.1996, NJW 1996, 2660 (2660)).

    Damit einher geht jedoch gleichzeitig die Gefahr erheblicher Belastungen des sozialen Umfeld (OLG Köln, Urt. vom 06.05.2005, NJW 2005, 3290 (3290); OLG Celle, NJW 1996, 2660 (2660), wie auch der Zeuge ... in seiner Vernehmung bestätigt hat.

  • OLG Köln, 07.02.2006 - 15 U 157/05

    Rückforderungsanspruch in Schenkkreis

    Auszug aus AG München, 19.07.2007 - 261 C 32560/06
    Das Spiel kann mithin nur in seiner Gesamtheit, nicht aber in Bezug auf einzelne Mitspieler als sittenwidrig angesehen werden oder nicht (vgl. OLG Köln Urt. vom 07.02.2006, 15 U 157/06, NJW 2006, 3288).

    Im Übrigen dürfte zweifelhaft sein, ob es sich bei einem Schenkkreis überhaupt um ein Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel i. S. d. § 762 BGB handelt (verneinend: OLG Köln, Urt. vom 07.02.2006, 15 U 157/05, NJW 2006, 3288; Palandt-Sprau, Bürgerliches Gesetzbuch, 66. Auflage, BGB § 762 Rn 4; Mü-Ko-Habersack, BGB § 762 Rn 12).

  • BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96

    Gewinnspiele nach dem "Schneeballsystem" sind sittenwidrig

    Auszug aus AG München, 19.07.2007 - 261 C 32560/06
    a) Ein Rechtsgeschäft ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht vereinbar ist (vgl. BGHZ 106, 269 (272); BGH, Urt. vom 22.04.1997, NJW 1997, 2314 (2315)).

    Demnach ist der hier vorliegende Schenkkreis als sittenwidrig anzusehen, weil er - nach einem sog. Schneeballsystem organisiert (was im Übrigen auf den von der Beklagten vorgelegten Unterlagen selbst vermerkt ist (vgl. Anlage B 9 - linke Spalte) - darauf ausgerichtet ist, den ersten Mitspielern einen (meist) sicheren Gewinn zu verschaffen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muss, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitglieder geworben werden können (BGH, Urt. vom 22.05.1997, NJW 1997, 2314 (2315); OLG Bamberg, Urt. vom 07.03.2001, NJW-RR 2002, 1393 (1394); OLG Celle, Urt. vom 20.03.1996, NJW 1996, 2660 (2660); OLG Köln, Urt. vom 06.05.2005, NJW 2005, 3290 (3290)).

  • OLG Köln, 06.05.2005 - 20 U 129/04

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Teilnahme an einem sog. "Schenkkreis"

    Auszug aus AG München, 19.07.2007 - 261 C 32560/06
    Demnach ist der hier vorliegende Schenkkreis als sittenwidrig anzusehen, weil er - nach einem sog. Schneeballsystem organisiert (was im Übrigen auf den von der Beklagten vorgelegten Unterlagen selbst vermerkt ist (vgl. Anlage B 9 - linke Spalte) - darauf ausgerichtet ist, den ersten Mitspielern einen (meist) sicheren Gewinn zu verschaffen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muss, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitglieder geworben werden können (BGH, Urt. vom 22.05.1997, NJW 1997, 2314 (2315); OLG Bamberg, Urt. vom 07.03.2001, NJW-RR 2002, 1393 (1394); OLG Celle, Urt. vom 20.03.1996, NJW 1996, 2660 (2660); OLG Köln, Urt. vom 06.05.2005, NJW 2005, 3290 (3290)).

    Damit einher geht jedoch gleichzeitig die Gefahr erheblicher Belastungen des sozialen Umfeld (OLG Köln, Urt. vom 06.05.2005, NJW 2005, 3290 (3290); OLG Celle, NJW 1996, 2660 (2660), wie auch der Zeuge ... in seiner Vernehmung bestätigt hat.

  • OLG Zweibrücken, 31.05.1994 - 5 UF 117/93

    Rückzahlung von Unterhaltsleistungen; Erhebung einer Abänderungsklage ; Vorliegen

    Auszug aus AG München, 19.07.2007 - 261 C 32560/06
    Ob insoweit Fahrlässigkeit generell ausreicht, ist in der Literatur umstritten (vgl. Erman-Westermann, Bürgerliches Gesetzbuch, 11. Auflage, BGB § 819 Rn 7; Otte, JuS 1998, 305 (305) mit weiteren Nachweisen); die Rechtsprechung geht jedenfalls teilweise davon aus, dass - zumindest was § 819 Abs. 1 BGB betrifft - dass bloße Fahrlässigkeit nicht genügen soll (vgl. OLG Zweibrücken, Urt. vom 31.05.1994, FamRZ 1995, 175 (176) mit weiteren Nachweisen).
  • LG Lüneburg, 27.12.2005 - 9 S 71/05
    Auszug aus AG München, 19.07.2007 - 261 C 32560/06
    aa) § 819 Abs. 2 BGB ist auch auf den Bereicherungsanspruch nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB anwendbar (vgl. OLG München, Urt. vom 07.05.2007, Az. 23 U 1695/07; LG Lüneburg, Urt. vom 27.12.2005, Az. 9 S 71/05).
  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89

    Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit

    Auszug aus AG München, 19.07.2007 - 261 C 32560/06
    Bereits in früheren Entscheidungen (BGHZ 111, 308 - Schwarzarbeiterfall) hat der BGH entschieden, dass die Grundsätze von Treu und Glauben dem Rückgriff auf § 817 Satz 2 BGB entgegenstehen können.
  • OLG Bamberg, 07.03.2001 - 3 U 105/00

    Haftung des Veranstalters eines Computer-"Systemspiels" nach dem

    Auszug aus AG München, 19.07.2007 - 261 C 32560/06
    Demnach ist der hier vorliegende Schenkkreis als sittenwidrig anzusehen, weil er - nach einem sog. Schneeballsystem organisiert (was im Übrigen auf den von der Beklagten vorgelegten Unterlagen selbst vermerkt ist (vgl. Anlage B 9 - linke Spalte) - darauf ausgerichtet ist, den ersten Mitspielern einen (meist) sicheren Gewinn zu verschaffen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muss, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitglieder geworben werden können (BGH, Urt. vom 22.05.1997, NJW 1997, 2314 (2315); OLG Bamberg, Urt. vom 07.03.2001, NJW-RR 2002, 1393 (1394); OLG Celle, Urt. vom 20.03.1996, NJW 1996, 2660 (2660); OLG Köln, Urt. vom 06.05.2005, NJW 2005, 3290 (3290)).
  • BGH, 19.01.1989 - IX ZR 124/88

    Bürgschaftsverpflichtung eines nahen Angehörigen des Kreditnehmers; Prüfung der

    Auszug aus AG München, 19.07.2007 - 261 C 32560/06
    a) Ein Rechtsgeschäft ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht vereinbar ist (vgl. BGHZ 106, 269 (272); BGH, Urt. vom 22.04.1997, NJW 1997, 2314 (2315)).
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