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   AG München, 19.11.2015 - 432 C 8687/15   

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https://dejure.org/2015,59179
AG München, 19.11.2015 - 432 C 8687/15 (https://dejure.org/2015,59179)
AG München, Entscheidung vom 19.11.2015 - 432 C 8687/15 (https://dejure.org/2015,59179)
AG München, Entscheidung vom 19. November 2015 - 432 C 8687/15 (https://dejure.org/2015,59179)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Überlassung der Wohnung an Touristen

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Vermietung an "Medizintouristen"!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Medizintouristen

  • bayern.de (Leitsatz)

    'Medizintouristen'

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unbefugte Überlassung einer Mietwohnung - Kündigung!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vermieter dürfen wegen unbefugter Überlassung einer Mietwohnung an Medizintouristen fristlos kündigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Überlassung einer Mietwohnung an Medizintouristen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Untervermietung an "Medizintouristen"

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Die unberechtigte Überlassung einer Mietwohnung an Medizintouristen berechtigt den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Medizintouristen in einer Mietwohnung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Unbefugte Überlassung der Mietwohnung kann den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Untervermietung an Medizintouristen rechtens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Vermietung an "Medizintouristen"! (IMR 2016, 1106)

Papierfundstellen

  • ZMR 2016, 467
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.01.2014 - VIII ZR 210/13

    Zur Untervermietung an Touristen durch Wohnraummieter

    Auszug aus AG München, 19.11.2015 - 432 C 8687/15
    Denn die Überlassung der Wohnung an Touristen (oder einen vergleichbaren Personenkreis) unterscheidet sich von einer gewöhnlichen - auf gewisse Dauer angelegten - Untervermietung, weshalb die Untervermietung an Touristen grundsätzlich nicht von einer gewöhnlichen Erlaubnis zur Untervermietung umfasst ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - VIII ZR 210/13, WuM 2014, S. 142).
  • LG Berlin, 03.02.2015 - 67 T 29/15

    Außerordentliche Kündigung des Wohnraummietvertrages: Unerlaubte entgeltliche

    Auszug aus AG München, 19.11.2015 - 432 C 8687/15
    Eine solche (gewerbliche oder auch nicht gewerbliche) Überlassung der Mieträume an Dritte stellt einen derart schwerwiegenden Pflichtverstoß dar, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 18. November 2014, 67 S 316/14, WuM 2015, S. 31; LG Berlin, Beschluss vom 3. Februar 2015, 67 T 29/15; MDR 2015, S. 203).
  • AG München, 27.05.2020 - 473 C 20883/19

    Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen wiederholter

    Zudem ist dem Vermieter eine immer laufend wechselnde Unterbringung verschiedener Touristen nicht zumutbar, denn diese ist regelmäßig mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden und bedingt eine erhöhte Abnutzung der Wohnung sowie eine gesteigerte Beeinträchtigungen der Nachbarn (vgl. AG München, Endurteil vom 19.11.105 - 432 C 8687/15).

    Außerdem handelt es sich um wiederholte Untervermietungen (vgl. AG München, Urteil vom 19.11.2015 - 432 C 8687/15).

  • VG München, 28.08.2019 - M 9 K 16.5910

    Störerauswahl bei zweckentfremdungsrechtlichem Grundbescheid

    Eine solche Überlassung der Mieträume an Dritte stellt einen derart schwerwiegenden Pflichtverstoß dar, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist (vgl. BGH, U. v. 08.01.2014 - VIII ZR 210/13 - juris; LG Berlin, B. v. 18.11.2014, 67 S 316/14, juris; LG Berlin, B. v. 03.02 2015, 67 T 29/15, juris; AG München, U. v. 19.11.2015 - 432 C 8687/15 -, juris).
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