Rechtsprechung
AG München, 20.01.2005 - 272 C 35440/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Vormieterin arbeitet für die Maklerin - Was bedeutet das für deren Anspruch auf Provision?
Verfahrensgang
- AG München, 20.01.2005 - 272 C 35440/04
- LG München I, 15.09.2005 - 31 S 4814/05
- BGH, 09.03.2006 - III ZR 235/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.10.2003 - III ZR 5/03
Provisionsanspruch des Wohnungsvermittlers/-verwalters
Auszug aus AG München, 20.01.2005 - 272 C 35440/04
Wie der BGH in der Entscheidung vom 02.10.2003 ( III ZR 5/03 , MieWoE, Miet- und Wohnungsrecht, Entscheidungssammlung, Band 7 zu § 2 Wohnungsvermittlungsgesetz) entschieden hat, soll das Gesetz die Wohnungssuchenden vor ungerechtfertigten wirtschaftlichen Belastungen schützen, die sich häufig aus missbräuchlichen Vertragsgestaltungen oder unlauteren Geschäftsmethoden für sie ergeben.
- LG München I, 15.09.2005 - 31 S 4814/05
Maklercourtage: Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 20.01.2005 (Az. 272 C 35440/04) wird zurückgewiesen.